Förderung für effiziente Haushaltsgeräte
Stromkundinnen und Stromkunden von EWN im Kanton Nidwalden erhalten für den Ersatz alter Geräte durch förderberechtigte effiziente Geräte CHF 50–100 pro Gerät.
EWN fördert den Ersatz von Tumblern, Waschtrocknern, Geschirrspülern, Kühlschränken, Kühl-Gefrierkombinationen, Gefrierschränken, Gefriertruhen und Dunstabzugshauben. Topten wickelt das Programm ab und überweist bewilligte Beiträge auf das im Antrag angegebene Konto.
Der Beitrag hängt von der Gerätekategorie und der Klasse auf der Energieetikette ab:
- Tumbler: A CHF 100; B CHF 70.
- Waschtrockner: A CHF 100; B CHF 70; C CHF 50.
- Geschirrspüler: A CHF 70; B CHF 50.
- Kühlschränke, Kühl-Gefrierkombinationen, Gefrierschränke und Gefriertruhen: A CHF 100; B CHF 70; C CHF 50.
- Dunstabzugshauben: A+++ CHF 70; A++ oder A+ CHF 50.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Sie müssen Stromkundin oder Stromkunde von EWN aus dem Kanton Nidwalden sein. Privatpersonen, Unternehmen, Liegenschaftsverwaltungen und Baugenossenschaften können teilnehmen. Das Ersatzgerät muss in einer Liegenschaft im Kanton Nidwalden installiert werden.
- Das neue Gerät muss ein altes ersetzen. Neuanschaffungen ohne Geräteersatz, etwa bei der Ausstattung von neu gekauftem Wohneigentum, sind ausgeschlossen. Foodcenter sind bei Kühlschränken und Kühl-Gefrierkombinationen nicht förderberechtigt.
- Der Kauf muss nach dem 1. Januar 2026 und vor dem 31. Dezember 2027 erfolgen. Weichen Bestell-, Liefer- und Zahlungsdatum voneinander ab, zählt das Bestelldatum. Prüfen Sie die Energieetikette anhand der oben genannten Klassen.
- Sie müssen die fachgerechte Entsorgung des Altgeräts bestätigen. Es darf in der Schweiz nicht mehr verwendet werden. Eine Doppelförderung ist nicht zulässig.
- Für Stichproben müssen Sie Zugang zum geförderten Gerät gewähren. Den Nachweis der Stromsparmassnahme übertragen Sie ausschliesslich an EWN. EWN darf die Einsparung auf die Effizienzziele der Stromlieferanten anrechnen oder sie dafür an Dritte übertragen. Das Bundesamt für Energie (BFE) kann die Einhaltung der Vorgaben überprüfen. Daten dürfen dafür an das BFE oder seine beauftragte Geschäftsstelle weitergegeben werden; sie werden vertraulich und ausschliesslich für diese Prüfung verwendet.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Beiträge und Bedingungen können geändert werden; massgeblich sind die Bedingungen bei Einreichung. Fehlerhafte oder unvollständige Anträge werden abgelehnt. Beiträge aufgrund unwahrer oder unvollständiger Angaben oder wegen Verstössen gegen das Reglement können zurückgefordert werden und sind dann zurückzuerstatten. Ein Ausschluss von weiteren Förderprogrammen ist möglich.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Neue Anträge können eingereicht werden. Die Frist beträgt sechs Monate ab Bestelldatum. Der Kauf muss nach dem 1. Januar 2026 und vor dem 31. Dezember 2027 erfolgen; dieser Kaufzeitraum ist keine allgemeine Einreichungsfrist.
Reichen Sie den elektronischen Förderantrag bei Topten innerhalb von sechs Monaten nach dem Bestelldatum ein. Laden Sie eine Rechnung mit Kauf-/Bestelldatum, Hersteller/Modell/Typ und Lieferadresse hoch. Füllen Sie den Antrag vollständig und korrekt aus und geben Sie das Konto für die Auszahlung an.
Topten entscheidet abschliessend über Bewilligung und Beitragshöhe; eine Beschwerde ist nicht möglich. Bewilligte Beiträge werden auf das angegebene Konto überwiesen.