Zuschuss für energieeffiziente Haushaltsgeräte
Kunden mit EWR*STROM Natur Plus erhalten 30 oder 60 Euro je neuem förderfähigem, energieeffizientem Haushaltsgerät.
Gefördert werden neue Kühl-Gefrierkombinationen, Gefrierschränke, Gefriertruhen, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Wärmepumpentrockner. Für Geräte der Energieeffizienzklassen A oder B gibt es jeweils 60 Euro, für Klasse C 30 Euro. Maßgeblich ist die Energiekennzeichnung ab dem 1. März 2021.
Die EWR zahlt einen einmaligen Investitionszuschuss aus, sobald alle Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Nachweise erbracht sind. Die Förderung ist freiwillig und vom verfügbaren Budget abhängig; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Natürliche und juristische Personen können als EWR-Energiekunden mit dem Tarif EWR*STROM Natur Plus einen Antrag stellen.
- Sie müssen ab Auszahlung zwei Jahre lang Kunde mit EWR*STROM Natur Plus bleiben. Endet der Energieliefervertrag vorzeitig, müssen Sie den Zuschuss zurückzahlen.
- Das förderfähige Gerät muss neu sein; der Kauf darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr zurückliegen. Aus der Rechnung müssen die vorgesehene Verwendung im Haushalt oder Gewerbe und der Bestimmungsort hervorgehen. Außerdem muss sie belegen, dass Käufer und EWR-Kunde identisch sind.
- Pro Haushalt sind innerhalb von zwei Jahren insgesamt höchstens zwei Anträge möglich. Dabei werden dieses Haushaltsgeräteprogramm und das Pedelec-Programm der EWR zusammengezählt.
- Andere öffentliche Fördermittel können Sie nur kombinieren, wenn der EWR-Zuschuss deren Höhe nicht verringert. Andernfalls hat die andere öffentliche Förderung Vorrang und die EWR lehnt Ihren Antrag ab.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- endet am 31. Dez. 2026
- Antragsschluss
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Anträge für das laufende Programm 2026 bis Jahresende, bei erschöpftem Budget früheres Ende.
- Der Kauf darf höchstens ein Jahr zurückliegen.
Laden Sie den Förderantrag für Haushaltsgeräte herunter, füllen Sie ihn vollständig aus und unterschreiben Sie ihn. Senden Sie ihn mit den erforderlichen Nachweisen an onlineservice@ewr-gmbh.de. Fügen Sie den Kaufnachweis des Fachhandels bei; die Programmseite verlangt die Original-Kaufrechnung mit Hersteller, Gerätetyp, Ihrem Namen und Ihrer Adresse.
Die EWR bearbeitet vollständige Anträge in Eingangsreihenfolge, prüft die Unterlagen und zahlt, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Unvollständige Anträge verlieren einen Monat nach Eingang automatisch ihre Gültigkeit. Das Programm 2026 endet spätestens am 31. Dezember 2026, bei erschöpftem Budget früher.