Förderung für Energieanalysen elektrischer Antriebe
Industrie- und Dienstleistungsunternehmen erhalten Beiträge, um das Stromsparpotenzial ihrer elektrischen Antriebssysteme zu messen und konkrete Effizienzmassnahmen zu planen.
Eine qualifizierte Beratung misst Ihre elektrischen Antriebssysteme im Betrieb und beurteilt mögliche Verbesserungen technisch und wirtschaftlich. Die Analyse betrachtet den Bedarf des Prozesses und nicht allein den Stromverbrauch des Motors.
Vom 1. April 2026 bis zum 30. April 2027 werden 50 % der Kosten für Feinanalysen übernommen; die veröffentlichte Obergrenze beträgt CHF 15’000 pro Firma. Der reguläre Beitrag liegt bei höchstens 40 %. Die Begleitung bei der Umsetzung wird weiterhin mit höchstens 40 % dieser Kosten und maximal CHF 1’000 pro Firma unterstützt. Beide Beiträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Sie sind nicht verpflichtet, die empfohlenen Massnahmen umzusetzen.
Anrechenbar sind tatsächlich entstandene und für das Projekt unbedingt erforderliche Kosten, einschliesslich unmittelbar zugehöriger Leistungen Dritter. Sie müssen sämtliche Finanzierungsquellen offenlegen. Bei der Prüfung der Finanzhilfe wird auch beurteilt, ob die Tätigkeit ohne Unterstützung nicht ausreichend ausgeübt würde, alternative Finanzierungen nicht ausreichen und keine zweckdienlicheren Massnahmen bestehen.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Das Analyseprojekt muss in der Schweiz liegen.
- Industrie- und Dienstleistungsunternehmen benötigen normalerweise einen jährlichen Stromverbrauch von mindestens 0,5 GWh (500’000 kWh). Firmen mit geringerem Verbrauch können ebenfalls teilnehmen, wenn sie mehrere Antriebssysteme in industriellen Prozessen oder Räumlichkeiten haben und ihr Einsparpotenzial durch eine Analyse nachweisen.
- Die untersuchten Antriebssysteme müssen eine nominale Leistung von mindestens 10 kW haben. Ermitteln Sie mit einer internen Grobanalyse die Komponenten mit dem grössten vermuteten Sparpotenzial.
- Technische Verbesserungen müssen möglich sein und tatsächliche Energieeinsparungen erzielen können. Die Feinanalyse muss durch technisch und organisatorisch qualifizierte Beraterinnen oder Berater erfolgen; für Messungen können Fachpersonen hinzugezogen werden.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Ihre qualifizierte Energieberatung reicht den Antrag bei EnergieSchweiz ein. Der erhöhte Beitrag von 50 % für Feinanalysen gilt vom 1. April 2026 bis zum 30. April 2027; dieser Zeitraum ist keine Antragsfrist.[^c5][^c6][^c8][^c19]
Führen Sie die interne Grobanalyse durch und kontaktieren Sie anschliessend Ihre Energieberaterin oder Ihren Energieberater. Für den Einstieg können Sie sich unter entreprises@bfe.admin.ch an EnergieSchweiz wenden. Die Beratung reicht den Antrag über den Projektantragsweg von EnergieSchweiz ein. Nach der Bewilligung regeln die Beratung, Ihre Firma und EnergieSchweiz die Auszahlung in einem Vertrag.
Der Antrag muss Ziele und erwartete Wirkung, Leistungen, Dauer und Meilensteine, Kosten und Finanzierung sowie Projektpartner und Kontaktpersonen beschreiben.
Die Beratung muss die Prozessanforderungen mit dem Betriebspersonal besprechen, den heutigen und den erwarteten jährlichen Stromverbrauch herleiten und beurteilen, nach welcher Zeit die Einsparungen die Kosten einer Massnahme decken. Der Bericht trennt Massnahmen mit einer Amortisation innerhalb von vier Jahren von den übrigen und weist bei knapp unwirtschaftlichen Massnahmen auf eine mögliche ProKilowatt-Förderung hin. Er dokumentiert die Arbeiten und fasst Ergebnisse und Empfehlungen zusammen.
Reichen Sie das verlangte Reporting zu den vereinbarten Meilensteinen und spätestens zusammen mit der Schlussabrechnung ein.