KlimaFonds

Stadt GöttingenDeutschland50–1500 EUR

Zuschüsse helfen gemeinnützigen Initiativen und Vereinen, öffentliche Klimaaktionen in Göttingen zu veranstalten.

Der hier beschriebene Weg im Modul 1 unterstützt einmalige oder wiederkehrende Veranstaltungen, Aktionen und Veranstaltungsreihen zu Klimaschutz oder Klimaanpassung. Förderfähig sind etwa Raummieten, externe Referent*innen, gemietete Technik, Genehmigungen, Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmaterial. Anschaffungen sind nur zusammen mit einer Veranstaltung möglich. Sie müssen öffentlich zugänglich sein, die städtische Förderung sichtbar machen und mindestens drei Jahre im Besitz der Initiative oder des Vereins bleiben und genutzt werden.

Der zweckgebundene Zuschuss muss bei Einhaltung der Bedingungen grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Er beträgt 80 % der notwendigen förderfähigen Ausgaben, mindestens 50 € und höchstens 1.500 €. Grundlage sind Bruttokosten; wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, darf die abziehbare Umsatzsteuer im zahlenmäßigen Nachweis nicht berücksichtigen. Unbare Eigenleistungen zählen nicht zum Eigenanteil. Projekteinnahmen müssen angegeben werden und mindern die geplante und bewilligte Förderung; durch die Förderung darf kein Gewinn entstehen. Zusätzlich gilt im gesamten KlimaFonds eine modulübergreifende Grenze von 20.000 € je Förderobjekt über fünf Jahre, vom ersten Antragsjahr bis zum Ende des vierten Folgejahres.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, darunter Initiativen und Vereine, mit Handlungsschwerpunkt in Göttingen. Die Veranstaltung muss im Stadtgebiet stattfinden. Die Mittel müssen unmittelbar und ausschließlich steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienen. Fachliche und praktische Kompetenz sowie eine funktionierende Organisation sind erforderlich. Unternehmen sind ausgeschlossen.
  • Die Veranstaltung muss öffentlich zugänglich sein und öffentlich beworben werden. Zu berücksichtigen sind nachhaltiger Nutzen, regionaler Bezug, Vorbildcharakter, Breiten- und Multiplikatorinnenwirkung sowie die mögliche Einbindung weiterer Akteurinnen.
  • Nicht förderfähig sind bereits durchgeführte Aktionen, institutionelle Förderung, Personalkosten oder Honorare für Empfänger*innen bzw. deren Mitglieder, Bewirtung, gesetzliche Pflichtaufgaben, kreditfinanzierte Projekte, wissenschaftliche Arbeiten für einen akademischen Grad sowie die Organisation oder Unterstützung von Streiks und Demonstrationen. Projekte, die über EU-, Bundes- oder niedersächsische Landesprogramme förderfähig sind, müssen vorrangig dort beantragt werden.
  • Soweit eine Kombination zulässig ist, gelten auch die Regeln der anderen Programme. Weitere Anträge sind unverzüglich mitzuteilen; insgesamt dürfen die förderfähigen Kosten nicht überschritten werden. Übersteigt die kombinierte Förderung 60 % der geförderten Investitionskosten, müssen alle Förderstellen informiert werden. Die Förderung ist auf 60 % zu kürzen; bereits erhaltene Mehrbeträge sind zurückzuzahlen.
  • Stimmen Sie Öffentlichkeitsmaterialien vor Veröffentlichung mit der Stadt ab. Verwenden Sie das Logo „Gö Goes Green“ mit „Gefördert durch die Stadt Göttingen“ und übermitteln Sie Belegexemplare. Weitere öffentliche Kennzeichnungen können verlangt werden. Die Stadt darf Berichte und Ergebnisse veröffentlichen; hierfür sind ihr Nutzungs- und Autor*innenrechte kostenlos für nichtkommerzielle Zwecke zu übertragen.
  • Wenn die Stadt im Einzelfall nachhaltiges Veranstaltungsmanagement für anwendbar erklärt, berücksichtigen Sie die Checkliste bei der Planung und reichen sie zur Abrechnung ein. Sie behandelt Organisation, faire Arbeit, Inklusion und Barrierefreiheit, Materialien, Bewirtung, Abfall und Mobilität. Angestrebt werden mindestens 50 % der nach begründeter Anpassung erreichbaren Punkte. Mindestkriterien sollen erfüllt werden; plausible Ausnahmen sind zu begründen: faire Arbeitsbedingungen, Barrierefreiheit als grundsätzliches Ziel, Mehrweg statt Einwegplastik, bei relevanter Bewirtung kein Fleisch aus Massentierhaltung und kein Fisch aus gefährdeten Beständen, Abfallvermeidung und Infrastruktur für klimaschonende Mobilität. Teilweise Erfüllung ergibt halbe Punkte; nicht relevante Bereiche verringern die erreichbare Gesamtpunktzahl.
  • Vergeben Sie Aufträge wirtschaftlich: grundsätzlich mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordern; Direktaufträge bis 3.000 € netto sind unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erlaubt. Gegenstände über 410 € netto sind zu inventarisieren. Änderungen von Zweck oder Fördervoraussetzungen müssen unverzüglich gemeldet und Prüfungen ermöglicht werden. Bewahren Sie Förderunterlagen fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises auf, bei anderen gesetzlichen Vorgaben länger. Verstöße oder falsche Angaben können zum vollständigen oder teilweisen Widerruf führen. Zu Unrecht ausgezahlte Beträge werden zurückgefordert, mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz. Melden Sie unverzüglich zusätzliche öffentliche Förderanträge oder Bewilligungen bzw. Drittmittel, eine Verringerung förderfähiger Ausgaben oder Finanzierungsänderung um mehr als 7,5% oder10.000€, einen gefährdeten Förderzweck sowie nicht mehr zweckentsprechend genutzte oder benötigte inventarisierte Gegenstände während der Bindungsfrist.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Modul1: öffentliche Klimaaktionen gemeinnütziger Initiativen und Vereine; vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.

Verwenden Sie das aktuelle Formular für Initiativen. Stellen Sie den Antrag vor der Veranstaltung und vor Liefer- oder Dienstleistungsverträgen bzw. Bestellungen. Angebote dürfen Sie vorher einholen. Beschreiben Sie Aktion, Zeitplan sowie Kosten und Finanzierung. Senden Sie das unterschriebene Original an Stadt Göttingen, Referat 07 – KlimaFonds, Hiroshimaplatz 1– 4, 37083 Göttingen. Weitere Unterlagen können Sie an klimafonds@goettingen.de mailen. Erforderlich sind Gemeinnützigkeitsnachweise, etwa die Satzung, und der Freistellungsbescheid des Finanzamts; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts brauchen keinen Steuerbegünstigungsnachweis. Das Formular erlaubt den Verweis auf bereits innerhalb der letzten zwei Jahre eingereichte Nachweise.

Anträge sind seit 1.Juni 2026 möglich, solange Mittel verfügbar sind. Es besteht kein Rechtsanspruch; vollständige, entscheidungsreife Anträge werden nach ihrem Posteingang berücksichtigt. Die bewilligte Summe kann später nicht erhöht werden. Die Stadt bestätigt den Eingang, fordert gegebenenfalls Unterlagen nach und schickt den Bescheid per Post. Beachten Sie dessen Auflagen und stimmen Sie die Öffentlichkeitsarbeit vor Durchführung ab.

Senden Sie nach der Aktion den unterschriebenen Auszahlungsantrag im Original per Post, spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Veranstaltungsmonat. In Ausnahmefällen kann die Stadt die Frist verlängern. Beizufügen sind Sachbericht mit Öffentlichkeitsarbeit, Rechnungen, Zahlungsbelege vom Konto, auf das der Zuschuss fließen soll, und gegebenenfalls die ausgefüllte Nachhaltigkeitscheckliste. Eigenbelege sind nicht zulässig. Weitere Unterlagen können als PDF per Mail geschickt werden. Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung innerhalb von sechs Wochen nach Ausfertigung der Abrechnung.

Offizielle Quellen