Großkredite für die nachhaltige Transformation (291)

KfWDeutschlandbis zu 100 Mio. EUR

Von mehreren Finanzierungspartnern gemeinsam bereitgestellte Großkredite für mehrheitlich private Unternehmen mit förderfähigen Umweltinvestitionen, etwa in sauberere Industrie, Energie oder Verkehr; die KfW übernimmt normalerweise 7,5 bis 100 Millionen Euro des Kreditrisikos.

Finanzieren Sie Investitionen und laufende betriebliche Ausgaben einschließlich Nebenkosten über einen Kredit mehrerer Finanzierungspartner, die sich das Risiko teilen. Die KfW kann als ein Kreditgeber dieser Gruppe, des Konsortiums, mitfinanzieren. Alternativ übernimmt sie einen Teil des Risikos eines anderen Finanzierungspartners, ohne Ihnen selbst einen Kredit auszuzahlen.

Es gibt zwei Wege. In der Vorhabenvariante muss das Projekt objektiv nachweisbar zu mindestens einem Umweltziel der EU-Taxonomie beitragen. In der Geschäftsmodellvariante muss Ihr Unternehmen sein Geschäftsmodell an diesen Zielen ausgerichtet haben oder sich verpflichten, dies innerhalb der Kreditlaufzeit zu tun. Dafür sind geeignete Nachweise erforderlich.

Förderfähig sind neue, gekaufte oder modernisierte Anlagen für die Herstellung von Klimatechnologien, emissionsärmere Produktion in energieintensiven Branchen, emissionsarme Energie einschließlich zugehöriger Netze und Speicher, Wasser- und Abfallsysteme, CO₂-Transport und -Speicherung, emissionsärmere Mobilität sowie umweltschonende Informationstechnik. Zugehörige Planung, Umsetzungsbegleitung, Bewertungen und Nachweise können ebenfalls finanziert werden.

Die KfW übernimmt normalerweise 7,5 bis 100 Millionen Euro des Risikos, dass Sie als Kreditnehmer nicht zurückzahlen. Ihr Anteil darf höchstens 50 % der Vorhabenfinanzierung betragen; sie darf dabei nicht der größte Risikoträger werden. Die KfW übernimmt die marktüblichen Konditionen der privaten Finanzierungspartner, darunter Laufzeit, Rückzahlung, Zinsmarge, Bereitstellungsgebühr und Sicherheiten. Voraussetzung ist ihre eigene Prüfung Ihrer Kreditwürdigkeit und des Risikos.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Antragsteller muss ein gewerbliches Unternehmen oder eine Projektgesellschaft in mehrheitlich privatem Eigentum sein.
  • Ein ausländisches Unternehmen kann ein Vorhaben in Deutschland finanzieren. Ein deutsches Unternehmen oder seine im Ausland ansässige Tochtergesellschaft kann ein Vorhaben außerhalb Deutschlands finanzieren.
  • Kreditinstitute, Versicherungen und vergleichbare Finanzinstitute dürfen unmittelbar oder mittelbar höchstens 25 % am Antragsteller halten. Für Private-Equity-Investoren gilt diese Beteiligungsgrenze nicht.
  • Das Vorhaben muss die technischen Anforderungen seines Moduls und die anwendbaren Branchenvorgaben der KfW erfüllen. Auch die umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards des Investitionslandes müssen eingehalten werden.
  • Umschuldungen und die Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen. Außerdem gelten die allgemeine Ausschlussliste der KfW und die darin enthaltenen Bedingungen.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Krediten, Zulagen oder Zuschüssen ist nur möglich, wenn die öffentliche Hand einschließlich KfW insgesamt höchstens 50 % des Ausfallrisikos der Finanzierung trägt.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Termine noch nicht bekannt

Wenden Sie sich an eine Bank, Versicherung, einen Fonds oder einen anderen Finanzierungspartner, um den Kredit mit mehreren Kreditgebern zu organisieren. Sie stellen keinen direkten Antrag bei der KfW. Ihr Finanzierungspartner lädt die KfW ein, entweder selbst mitzufinanzieren oder einen Teil seines Risikos zu übernehmen.

Nach Abschluss eines Vorhabens in der Vorhabenvariante weisen Sie nach, dass die Mittel entsprechend den Programmregeln verwendet wurden. Bei beiden Varianten müssen Sie belegen, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Offizielle Quellen