Zuschuss für solare Energienutzung

Stadt HolzgerlingenDeutschlandbis zu 200 EUR

Holzgerlinger Einwohnerinnen und Einwohner erhalten Zuschüsse für ihre erste Steckersolaranlage oder Solarthermieanlage zur privaten Nutzung.

Steckersolaranlagen, etwa Balkonkraftwerke oder Solartische, werden mit 30 % der förderfähigen Investitionskosten bis höchstens 200 € bezuschusst. Inhaber eines Familien- und Sozialpasses erhalten 75 % bis höchstens 500 €.

Für Solarthermie zur Warmwasserbereitung gibt es 150 €. Für Heizungsunterstützung oder kombinierte Warmwasser- und Heizungsanlagen gibt es 300 €. Dieser Eintrag umfasst Solarthermieanlagen, die ein Fachbetrieb installiert. Beide Maßnahmen können einzeln oder gemeinsam beantragt werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Sie müssen in Holzgerlingen wohnen und die Anlage dort an einem Wohngebäude privat nutzen. Für Steckersolaranlagen sind Mieter sowie Wohnungs- und Gebäudeeigentümer antragsberechtigt. Für Solarthermie sind Mieter, Grundstückseigentümer und dinglich Berechtigte, also Personen mit einem rechtlich gesicherten Recht am Grundstück, antragsberechtigt.

  • Gefördert wird nur die Erstinstallation. Ersatzbeschaffungen, Erweiterungen, gewerbliche Nutzung, geleaste, gepachtete oder gemietete Anlagen, Eigenkonstruktionen, Prototypen, Insellösungen und gesetzlich vorgeschriebene Anlagen sind ausgeschlossen.
  • Beachten Sie geltendes Recht, technische Standards und Herstellervorgaben. Mieter und Wohnungseigentümer brauchen die Zustimmung des Vermieters beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft. Die Befestigung muss auch außergewöhnlicher Witterung standhalten; Teile dürfen nicht herunterfallen.
  • Schließen Sie Steckersolaranlagen nach DIN VDE V 0126-95 an das Hausnetz an und registrieren Sie sie im Marktstammdatenregister.
  • Bei der hier beschriebenen Solarthermie-Förderung muss ein Fachbetrieb die Anlage installieren und die Inbetriebnahme bestätigen.
  • Die Anlage muss mindestens fünf Jahre in Ihrem Eigentum bleiben und genutzt werden.
  • Die Förderung hängt von verfügbaren Haushaltsmitteln ab; es besteht kein Rechtsanspruch. Die Stadt kann Zuschüsse aussetzen, wenn dieselben Maßnahmen für den Antragstellerkreis auch auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene gefördert werden. Unvollständige, unrichtige oder unterlassene Angaben können zur Rückforderung führen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Anträge vor oder nach Kauf und Installation; nach Kauf nur im Rechnungsjahr. Förderung nur bei verfügbaren Haushaltsmitteln.[^c6][^c19]

Füllen Sie den städtischen Förderantrag aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn per E-Mail an marc.fietz@holzgerlingen.de oder per Post an Stadt Holzgerlingen, Sachgebietsleitung Steuern & Haushalt, Böblinger Straße 5–7, 71088 Holzgerlingen.

Vor Kauf und Installation reichen Sie ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag ein. Warten Sie den Zuwendungsbescheid ab und kaufen, installieren und nehmen Sie die Anlage danach in Betrieb. Reichen Sie die fehlenden Nachweise ein. Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen wird ausgezahlt.

Ein Antrag ist auch nach Kauf und Installation möglich, jedoch nur im Jahr der Rechnungsstellung. Reichen Sie das vollständige Formular mit den erforderlichen Nachweisen ein. Bei positiver Entscheidung überweist die Stadt den Zuschuss auf Ihr Konto.

Das Formular verlangt Fotos der installierten Anlage, die Rechnung und einen Zahlungsnachweis. Für Steckersolaranlagen kommen die Registrierungsbestätigung und gegebenenfalls eine Kopie des Familien- und Sozialpasses hinzu. Für Solarthermie ist die Inbetriebnahmebestätigung erforderlich.

Offizielle Quellen