Förderbeiträge für erneuerbare Energie

Gemeinde HorgenSchweiz

Beiträge für Sonnenkollektoren sowie für Batteriespeicher in Kombination mit Photovoltaik an bestehenden Gebäuden in Horgen.

Sonnenkollektoren zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung erhalten CHF 2’000 pro Anlage plus CHF 250 je Quadratmeter Absorberfläche, höchstens CHF 15’000 pro Gebäude. Die Absorberfläche muss grösser als 3 m² sein. Ein zweites Warmwassersystem mit nicht erneuerbaren Energieträgern schliesst die Förderung nicht aus.

Batteriespeicher in Kombination mit Photovoltaik müssen mindestens 4 kWh Speicherkapazität haben. Der Beitrag beträgt CHF 1’000 pro Anlage plus CHF 100 je kWh. Secondlife-Batteriespeicher, die Batterien für eine weitere Nutzungsphase einsetzen, erhalten zusätzlich CHF 1’000. Für Batteriespeicher gilt eine Grenze von CHF 4’000 pro Gebäude; für Photovoltaik und Batteriespeicher zusammen sind es CHF 15’000 pro Gebäude.

Die Gemeindebeiträge werden unabhängig von einer bestehenden Förderung durch Bund oder Kanton ausgerichtet.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Natürliche und juristische Personen können Beiträge für Bauten und Anlagen auf dem Gemeindegebiet Horgen beantragen. Neubauten und alle dazugehörigen Anlagen sind ausgeschlossen.
  • Ausgeschlossen sind Bund, Kantone und Gemeinden, Unternehmen, Zweckverbände und Anstalten öffentlichen Rechts, öffentliche Verkehrsbetriebe, überwiegend öffentlich finanzierte Unternehmen oder Organisationen sowie kommerzielle Contracting-Firmen und ähnliche Konstrukte.
  • Reiche das Gesuch vor Durchführung der Massnahme beziehungsweise vor Baubeginn ein. Bereits sanierte Bauten und schon erstellte Anlagen werden nicht gefördert. Die Gemeinde prüft die erforderlichen kommunalen und kantonalen Bewilligungen.
  • Gesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft, solange bewilligte Mittel verfügbar sind. Ein grundsätzlicher Anspruch besteht nicht. Das Programm endet, wenn seine Energieverbrauchs- und Effizienzwerte oder Anlagetypen gesetzlich vorgeschrieben werden.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Gesuch vor Beginn der Massnahme einreichen; Prüfung in Eingangsreihenfolge im Rahmen der bewilligten Mittel.[^c2][^c8]

Reiche das Gesuch mit Beilagen vor Baubeginn bei der Gemeinde Horgen ein. Wenn du die elektronische Plattform nicht nutzen kannst, hole oder bestelle das Formular bei Klima und Umwelt und sende es per Post oder E-Mail. Das Reglement nennt dafür Energie und Umwelt, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, energieumwelt@horgen.ch.

Die Beitragshöhe wird schriftlich mitgeteilt. Nach der Baufreigabe durch das Bauamt darf der Bau unabhängig vom Förderentscheid beginnen. Beginne innerhalb von 18 Monaten nach rechtskräftiger Beitragszusicherung und schliesse das Projekt innerhalb von 24 Monaten nach dieser Zusicherung ab; andernfalls verfällt der Beitrag.

Melde nach Bauvollendung oder Inbetriebnahme die Verwendung geprüfter Komponenten und Aggregate mit Rechnungskopien und Inbetriebnahme-Protokoll an Energie und Umwelt. Nach diesem Nachweis erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb von 30 Tagen. Bei Nichteinhaltung von Auflagen oder Projektänderungen kann die Gemeinde den Beitrag angemessen reduzieren.

Offizielle Quellen