Kommunale Energiezuschüsse

Commune de JunglinsterLuxemburg

Ein kommunaler Zuschuss für selbstnutzende Eigentümer in Junglinster, die eine entsprechende staatliche Förderung für die Wärmedämmung erhalten haben.

Diese Seite behandelt die Dämmung bestehender Wohngebäude, die älter als zehn Jahre sind: Wände, Dächer, Decken und förderfähige Fenster. Die Gemeinde zahlt 20 % des staatlichen Zuschusses für diese Maßnahmen, nicht 20 % der Baukosten. Staatliche und kommunale Zuschüsse zusammen dürfen die tatsächlichen Ausgaben nicht überschreiten.

Wer im Jahr vor dem kommunalen Antrag die „prime d’encavement“ erhalten hat, bekommt zusätzlich 50 % des kommunalen Zuschussbetrags.

Wer kann einen Antrag stellen?

Sie müssen eine natürliche Person sein, die die Arbeiten an einer Wohnung in Junglinster durchführen ließ und die entsprechende staatliche Förderung bereits erhalten hat. Der hier beschriebene Weg betrifft Bewilligungen nach dem früheren Klimabonus-System (RGD 2022).

  • Die Wohnung muss älter als zehn Jahre sein. Die Maßnahmen müssen ab dem 1. Januar 2024 bestellt worden sein.
  • Sie müssen die Wohnung mindestens zehn Jahre selbst bewohnen. Bei einem Verkauf vor Ablauf von zehn Jahren ist der Zuschuss vollständig zurückzuzahlen. Juristische Personen, gebrauchte Anlagen und Anlagen ohne Einhaltung der Umweltkriterien sind ausgeschlossen.
  • Außenwanddämmung von außen, Dachdämmung und oberste Decken zu unbeheizten Räumen benötigen mineralische oder ökologische Dämmstoffe; fossile Dämmstoffe sind ausgeschlossen. Bei Außenwänden mit Innendämmung sind nur ökologische Stoffe erlaubt, keine mineralischen oder fossilen. Für Wände zum Erdreich oder zu unbeheizten Räumen sowie untere Decken zum Erdreich oder zu unbeheizten Räumen sind alle Dämmstoffe zugelassen.
  • Mineralische Dämmstoffe müssen einen Umweltindikator Ieco12 von höchstens 23,7 UI6/m² aufweisen, einschließlich Putz vollständig mineralisch sein und überwiegend mechanisch befestigt werden; die Befestigungsregel gilt nicht für den Putz. Ökologische Dämmstoffe müssen denselben Ieco12-Grenzwert einhalten, ausschließlich aus nachwachsenden Materialien bestehen und ausschließlich mechanisch befestigt werden, ausgenommen der Putz. Die jeweiligen Bedingungen gelten gemeinsam.
  • Fenster und Fenstertüren müssen mit einer Außenwanddämmung oder einer kontrollierten mechanischen Lüftung verbunden sein.

Die Förderung wird nur einmal pro Wohnung gewährt. Falsche Angaben können zur Rückzahlung führen. Die Gemeinde darf die Angaben prüfen und weitere Nachweise verlangen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Antrag innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der staatlichen Förderbescheinigung. Bestellung ab 1. Januar 2024; entsprechende Bewilligung nach früherem staatlichem System erforderlich.

Reichen Sie das unterschriebene kommunale Formular, detaillierte Rechnungen und den Nachweis über die staatliche Fördersumme innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der staatlichen Förderbescheinigung bei der Commune de Junglinster ein. Das Formular nennt climat@junglinster.lu und B.P. 14, L-6101 Junglinster als Kontaktdaten.

Offizielle Quellen