Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293)

KfWDeutschlandbis zu 25 Mio. EUR

Kredite bis 25 Millionen Euro je Vorhaben für Klimatechnologien, emissionsärmere Industrieprozesse oder Infrastruktur. Unternehmen und freiberuflich Tätige können Vorhaben in Deutschland finanzieren; für Projekte in anderen EU-Ländern ist eine bestimmte Verbindung zu einem deutschen Unternehmen erforderlich.

Finanzieren Sie im Programm Klimaschutzoffensive für Unternehmen neue Anlagen, Ausrüstung oder Modernisierungen in einem von drei Modulen. Modul A umfasst die Herstellung klimafreundlicher Technologien, etwa Anlagen für erneuerbare Energien, Wasserstofftechnik, emissionsarme Verkehrstechnik, Batterien und energieeffiziente Gebäudekomponenten. Modul B fördert emissionsärmere Produktionsverfahren in ausgewählten energieintensiven Branchen. Modul C betrifft Infrastruktur wie Strom-, Wärme- und Kältenetze, Wasserstoffsysteme, Wasserwirtschaft sowie den Transport oder die Speicherung von CO₂.

Der Kredit deckt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten ab, normalerweise bis zu 25 Millionen Euro je Vorhaben. Für besonders förderwürdige Vorhaben kann die KfW diese Grenze überschreiten. Investitionskredite können bis zu 20 Jahre laufen. In Modul A können außerdem laufende betriebliche Ausgaben für bis zu fünf Jahre und Warenlager für bis zu zehn Jahre finanziert werden, wenn sie unmittelbar mit der förderfähigen Herstellung von Klimatechnologien zusammenhängen. Ihren Zinssatz legt der Finanzierungspartner anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und Sicherheiten fest.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Für ein Vorhaben in Deutschland können natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privater Beteiligung einen Antrag stellen, wenn sie gewerblich oder freiberuflich handeln. Der Sitz kann in Deutschland oder im Ausland liegen. Auch mehrheitlich kommunale juristische Personen und Personengesellschaften, die gewerblich oder freiberuflich handeln, sind antragsberechtigt.
  • Für ein Vorhaben in einem anderen EU-Land muss der Antragsteller ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland, eine in der EU ansässige Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens oder ein Gemeinschaftsunternehmen in der EU mit eigener Rechtspersönlichkeit und einer maßgeblichen deutschen Beteiligung von mindestens 25 % sein.
  • Unternehmen jeder Größe können gefördert werden. Ausgeschlossen sind Bund, Länder und deren Einrichtungen sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe.
  • Die Maßnahme muss die technischen Mindestanforderungen des jeweiligen Moduls erfüllen. Diese orientieren sich an dem Teil der EU-Taxonomie, der einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz definiert. Die Erfüllung der Programmregeln allein bedeutet daher nicht, dass das Vorhaben sämtliche Anforderungen der EU-Taxonomie erfüllt.
  • Beantragen Sie die Finanzierung einer neuen Investition vor Vorhabenbeginn. Umschuldungen und die Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Grundstücke, Gebäude und Anlagen, die unter die EU-Gebäuderichtlinie fallen, sowie die weiteren im Programm genannten Ausschlüsse.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Termine noch nicht bekannt

Wählen Sie vor der Antragstellung das passende Modul und prüfen Sie dessen technische Anlage. Füllen Sie selbst oder gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner die elektronische gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) aus. Geben Sie das unterschriebene Dokument einer Bank oder Sparkasse, die den Kreditantrag bei der KfW einreicht.

Stellen Sie den Antrag über diesen Finanzierungspartner, bevor das Vorhaben beginnt, und vereinbaren Sie mit ihm die Sicherheiten. Beginnen Sie erst, nachdem die KfW die Förderung zugesagt hat und Sie den Kreditvertrag abgeschlossen haben.

Offizielle Quellen