Kredit für betriebliche Umweltinvestitionen (240, 241)
Kredite von normalerweise bis zu 25 Millionen Euro je Vorhaben für Unternehmen, die in Deutschland oder anderen EU-Ländern in Ressourcenschonung, weniger Umweltbelastung, Klimaschutz oder Widerstandsfähigkeit gegen Klimafolgen investieren.
Finanzieren Sie Anlagen und Produktionsverfahren, die Materialverbrauch oder Abfall verringern, Rohstoffe recyceln, Wasser einsparen oder wiederverwenden, Luftverschmutzung oder Lärm vermindern oder Umweltschäden sanieren. Das Programm umfasst auch Maßnahmen zur Verringerung klimaschädlicher Gase außerhalb von Energieeffizienz- und Erneuerbare-Energien-Projekten. Ebenso förderfähig sind technische Maßnahmen, die Infrastruktur auf dem eigenen Betriebsgelände gegen Extremwetter und Naturkatastrophen schützen. Planungs- und Umsetzungsbegleitung kann einbezogen werden, wenn sie mit einer förderfähigen Investition zusammenhängt.
Der Kredit deckt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten ab und beträgt normalerweise bis zu 25 Millionen Euro je Vorhaben. Mit Zustimmung des zuständigen Bundesministeriums kann die KfW diese Grenze überschreiten; der Kredit soll jedoch 50 Millionen Euro nicht übersteigen. Die Laufzeiten reichen von zwei bis zwanzig Jahren. Die zwanzigjährige Variante kann zu Beginn bis zu drei tilgungsfreie Jahre enthalten und bietet einen festen Zinssatz für die ersten zehn Jahre. Ihren individuellen Zinssatz legt der Finanzierungspartner anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und Sicherheiten fest.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Für ein Vorhaben in Deutschland können mehrheitlich private gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige einen Antrag stellen. Ihr Sitz kann in Deutschland oder im Ausland liegen.
- Für ein Vorhaben in einem anderen EU-Land muss der Antragsteller ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland, eine in der EU ansässige Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens oder ein Gemeinschaftsunternehmen in der EU mit eigener Rechtspersönlichkeit und einer maßgeblichen deutschen Beteiligung von mindestens 25 % sein.
- Produkt 240 steht Unternehmen jeder Größe offen. Produkt 241 bietet besonders günstige Konditionen für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Ausgeschlossen sind Bund, Länder und deren Einrichtungen sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe.
- Die Investition muss den Umweltschutz über geltende EU- oder nationale Anforderungen hinaus verbessern, frühzeitig auf bereits beschlossene, aber noch nicht geltende EU-Vorschriften vorbereiten oder den Umweltschutz in einem Bereich ohne gesetzliche Vorgaben oder Grenzwerte verbessern.
- Umschuldungen und die Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen. Das Programm schließt außerdem Grundstücke, die meisten Gebäude, Investitionen mit Schwerpunkt Energieeffizienz oder erneuerbare Energien und die meisten gebäudetechnischen Maßnahmen aus.
- Innerhalb der geltenden beihilferechtlichen Obergrenzen können Sie den Kredit grundsätzlich mit anderen öffentlichen Krediten, Zuschüssen oder Zulagen kombinieren.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Stellen Sie den Antrag vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner. Die Förderung hängt von den verfügbaren Programmmitteln ab.
Füllen Sie selbst oder gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner die elektronische gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) aus. Geben Sie das unterschriebene Dokument einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl, die den Kreditantrag bei der KfW einreicht. Stellen Sie den Antrag vor Vorhabenbeginn und vereinbaren Sie die erforderlichen Sicherheiten mit Ihrem Finanzierungspartner.
Nach der Förderzusage der KfW schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab. Anschließend können Sie mit dem Vorhaben beginnen.