Kredit für Energie- und Ressourceneffizienz in Unternehmen (295)
Kredite für Organisationen, die in Deutschland in effiziente Industrieanlagen, erneuerbare Prozesswärme, Energiemanagement oder die Elektrifizierung von Produktionsprozessen investieren. Nach Anerkennung der abgeschlossenen Arbeiten verringert die KfW den Betrag, den Sie zurückzahlen müssen.
Dieser Kredit umfasst fünf Module, die Sie über einen Finanzierungspartner beantragen. Modul 5 hat einen eigenen Antragsweg und gehört nicht zu diesem Kredit. Mit den fünf enthaltenen Modulen können Sie Anlagen und Produktionsprozesse verbessern. Dazu gehören der Ersatz vorhandener Motoren, Pumpen, Ventilatoren oder Druckluftanlagen durch hocheffiziente Technik, erneuerbare Prozesswärme, Mess-, Steuerungs- und Energiemanagementsysteme sowie die Optimierung industrieller Prozesse. Kleine Unternehmen können außerdem fossil betriebene Anlagen elektrifizieren. Die technischen Anforderungen unterscheiden sich je nach Modul.
Der Kredit kann bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten abdecken, höchstens 100 Millionen Euro je Vorhaben. Die Laufzeit beträgt bis zu 20 Jahre; bei der längsten Variante sind zu Beginn bis zu drei tilgungsfreie Jahre möglich. Ihren Zinssatz legt der Finanzierungspartner anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und Sicherheiten fest.
Nach Abschluss und Anerkennung der Arbeiten schreibt die KfW einen Tilgungszuschuss gut, der die zurückzuzahlende Kreditsumme verringert. Der Zuschusssatz hängt vom Modul, der Unternehmensgröße, der Berechnung der förderfähigen Kosten und der gewählten beihilferechtlichen Grundlage ab. Der höchste veröffentlichte Satz beträgt 60 % für bestimmte Investitionen kleiner Unternehmen in erneuerbare Prozesswärme in Modul 2. In den Modulen 2 bis 4 sind die Zuschüsse auf 20 Millionen Euro begrenzt, in den Modulen 1 und 6 auf 200.000 Euro.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Sie benötigen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Antragsberechtigt sind mehrheitlich private gewerbliche Unternehmen, kommunale und staatliche Unternehmen, freiberuflich Tätige, Contractoren, die eine förderfähige Maßnahme für eine antragsberechtigte Organisation umsetzen, sowie gemeinnützige Organisationen mit wirtschaftlicher Tätigkeit. Kommunen, ihre rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe und Unternehmen mit einer Bundesbeteiligung von mindestens 50 % sind ausgeschlossen.
- Die Investition muss in Deutschland erfolgen und mindestens drei Jahre ihrem vorgesehenen industriellen oder gewerblichen Zweck dienen.
- Modul 1 und die Basisförderung in Modul 4 sind kleinen und mittleren Unternehmen vorbehalten. Modul 6 steht nur kleinen Unternehmen offen. Große Unternehmen können die anderen jeweils passenden Förderwege nutzen.
- Vorhaben in der Premiumförderung von Modul 4 müssen die vorgegebene Treibhausgaseinsparung erreichen, entweder prozentual oder als jährliche Menge in Tonnen. Ein Einsparkonzept ist erforderlich. Die Amortisationszeit ohne Förderung muss mehr als drei Jahre betragen.
- Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Umsetzung. Ausgeschlossen sind Forschung und Entwicklung, gebrauchte Anlagen, laufende Betriebskosten und Anlagen, die nicht überwiegend einem gewerblichen oder industriellen Prozess zugeordnet werden können. Hinzu kommen die technischen Anforderungen und Ausschlüsse des jeweiligen Moduls.
- Für dieselbe Maßnahme dürfen Sie keine weitere öffentliche Förderung von Bund, Ländern oder Kommunen beanspruchen. Sie dürfen dieselbe Maßnahme auch nicht zugleich über diesen KfW-Kredit und den BAFA-Zuschuss oder den EEW-Förderwettbewerb beantragen.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Termine noch nicht bekannt
Wählen Sie das passende Modul und prüfen Sie die technische Anlage. Füllen Sie die elektronische gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) aus und geben Sie das unterschriebene Dokument einer Bank oder Sparkasse. Dieser Finanzierungspartner reicht den Kreditantrag bei der KfW ein.
Beantragen Sie den Kredit vor Vorhabenbeginn. Im Regelfall dürfen Sie erst nach der Kreditzusage der KfW mit der Umsetzung beginnen. Muss das Projekt früher starten, reichen Sie vor Beginn über Ihren Finanzierungspartner einen begründeten Antrag auf vorzeitigen Vorhabenbeginn ein. Ein früherer Start ist nur nach Zustimmung der KfW zu diesem Antrag zulässig; bis zur endgültigen Kreditzusage tragen Sie das Risiko selbst.