Förderung für LED-Innenbeleuchtung unter 20 kW

Kommunalkredit Public ConsultingÖsterreichnicht verfügbar

Beendeter Zuschuss für Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die konventionelle Innenbeleuchtung durch LED-Systeme mit mindestens 0,5 kW und weniger als 20 kW ersetzen.

Gefördert wurden neue LED-Systeme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden sowie Lichtsteuerungen, etwa durch Bewegungssensoren oder abhängig vom Tageslicht. Förderungsfähig waren die LED-Systeme einschließlich Planung und Montage.

Der nicht rückzahlbare Zuschuss betrug 500 Euro je kW Anschlussleistung. Bei gleichzeitigem Einbau einer Lichtsteuerung konnte ein Bonus von 100 Euro je kW hinzukommen. Insgesamt war die Förderung auf 30 % der Investitionskosten begrenzt. Eine Kombination mit Landesförderungen war möglich.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Antragsberechtigt waren Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen für Projekte in Österreich.
  • Die Anschlussleistung musste mindestens 0,5 kW und weniger als 20 kW betragen. Die LED-Systeme mussten mindestens 100 Lumen je Watt, einen Farbwiedergabeindex (CRI) von 80 und eine Lebensdauer von 50.000 Stunden nach der Spezifikation L80 B50 erreichen. Der CRI beschreibt, wie naturgetreu Farben unter dem Licht erscheinen. L80 B50 beschreibt die Abnahme der Helligkeit: Nach der angegebenen Betriebsdauer dürfen voraussichtlich höchstens die Hälfte der noch funktionierenden Leuchten weniger als 80 % ihres anfänglichen Lichtstroms abgeben. Die Systeme mussten außerdem eine CE-Kennzeichnung tragen.
  • Nicht gefördert wurden bloße LED-Ersatzleuchtmittel (Plug-in-Systeme), Neubauten, Werbe-, indirekte oder Außenbeleuchtung, LED-Stripes ohne Profil und Abdeckung, der Austausch oder die Modernisierung bestehender LED-Systeme und gebrauchte LED-Leuchten.
  • Die Förderung wurde als De-minimis-Beihilfe ausgezahlt. Bereits erhaltene Beihilfen dieser Kategorie mussten im Antrag angegeben werden. Soweit das Bundesvergabegesetz anwendbar war, musste es eingehalten werden.
  • Bei Contracting oder Leasing waren der Vertrag und Nachweise über bereits bezahlte Raten vorzulegen.
  • Geförderte Anlagen mussten mindestens zehn Jahre betrieben werden. Die angegebene LED-Umstellung und Stromverbrauchsreduktion mussten dauerhaft eingehalten und ersetzte Leuchten rechtmäßig entsorgt werden. Unterlagen mussten für Kontrollen verfügbar bleiben; Verstöße konnten zur Rückzahlung führen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
nicht verfügbar
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Die Umsetzung musste vor dem 30. Juni 2025 beauftragt worden sein.
  • Antrag nach Abschluss und vollständiger Bezahlung; Schlussrechnung der Hauptleistung höchstens sechs Monate alt.

Die Förderung ist beendet. Letzte Anträge waren bis 31. Dezember 2025 möglich, sofern die Umsetzung vor dem 30. Juni 2025 beauftragt worden war.

Der Online-Antrag wurde nach Abschluss und vollständiger Bezahlung der Investition über umweltfoerderung.at/led direkt bei der Kommunalkredit Public Consulting eingereicht. Die Schlussrechnung der Hauptanlagenteile durfte höchstens sechs Monate alt sein. Erforderlich waren das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung sowie Rechnungen mit Anzahl und elektrischer Leistung der LED-Leuchten und Einzelpositionen oder verbindlicher Lieferantenbestätigung. Pauschalrechnungen wurden nicht anerkannt.

Offizielle Quellen