Kaufprämie für Fahrräder, Pedelecs und Lastenfahrräder

Environment Agency of LuxembourgLuxemburgbis zu 600 EURendet am 30. Juni 2027

Personen mit Wohnsitz in Luxemburg können einen Zuschuss für ein förderfähiges neues Fahrrad, Pedelec oder Lastenfahrrad für den Privatgebrauch beantragen.

Der Zuschuss erstattet 50 % des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer, höchstens 600 € für ein herkömmliches Fahrrad oder Pedelec25 und 1.000 € für ein Lastenfahrrad.

Förderfähige Rechnungen müssen spätestens vom 30. Juni 2026 stammen. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach dem Kauf gestellt werden. Die letzten Anträge sind daher bis zum 30. Juni 2027 möglich; Ihre persönliche Frist kann früher enden. Die Fahrrad- oder Pedelecprämie kann mit der Prämie für zulassungspflichtige Fahrzeuge kombiniert werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sie müssen in Luxemburg wohnen und ein neues Fahrrad für Ihren persönlichen Bedarf kaufen. Erwachsene und Minderjährige sind förderfähig. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag. Das Formular sieht auch schutzbedürftige Volljährige mit gesetzlichem Vertreter vor.
  • Pro Person wird höchstens einmal alle fünf Jahre ein Zuschuss gewährt. Die Frist beginnt mit dem Rechnungsdatum.
  • Herkömmliche Fahrräder und Pedelec25 sind bei Rechnungen vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2026 förderfähig. Die Grenze von 600 € gilt für Käufe seit dem 11. Mai 2020. Bei Rechnungen ab dem 1. Oktober 2024 müssen Sie im Kaufjahr eine Teuerungszulage oder Energieprämie erhalten.
  • Ein Pedelec25 verbindet das Treten mit einem Elektromotor von höchstens 250 Watt. Der Motor muss bei 25 km/h oder sobald Sie nicht mehr treten abschalten.
  • Lastenfahrradrechnungen müssen vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. Juni 2026 stammen. Eine Teuerungszulage oder Energieprämie ist nicht erforderlich. Das Rad muss ein herkömmliches Fahrrad oder Pedelec25 mit einer untrennbar verbundenen Vorrichtung zum Transport von Personen oder Waren vor oder hinter dem Fahrer sein. Die Nutzlast muss mindestens 140 kg betragen.
  • Fahrräder zum Weiterverkauf oder Export sind ausgeschlossen. Elektro-Tretroller, Hoverboards, Solowheels und andere Geräte für urbane Gleitsportarten sind nicht förderfähig. Der Kauf ist in Luxemburg, im Ausland oder online möglich.

So stellen Sie einen Antrag

Status
endet am 30. Juni 2027
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Nur Käufe mit förderfähigen Rechnungen bis zum 30. Juni 2026. Antrag innerhalb eines Jahres nach dem Kauf; das letzte mögliche Datum ersetzt keine frühere persönliche Frist.

Stellen Sie den Antrag innerhalb eines Jahres nach dem Kauf über MyGuichet.lu oder senden Sie das unterschriebene französische Formular mit den Belegen an Administration de l’environnement, Subsides et aides financières, 1, avenue du Rock’n’Roll, L-4361 Esch-sur-Alzette. Online benötigen Sie eine Authentifizierung mit LuxTrust, eID oder eIDAS und einen privaten Bereich. Für Minderjährige verwenden Sie den privaten Bereich des gesetzlichen Vertreters.

Fügen Sie die bezahlte Rechnung mit Nummer, Datum, Ihrem Namen, dem Preis ohne Mehrwertsteuer und dem Vermerk „cycle au sens du Code de la route“ oder einem anderen Nachweis des förderfähigen Fahrradtyps bei. Ein Bankidentitätsauszug (RIB) ist ebenfalls erforderlich. Als Zahlungsnachweis dient eine datierte, vom Geschäft gestempelte und vom Verkäufer unterschriebene Rechnung oder eine Belastungsanzeige beziehungsweise ein Kartenauszug.

Für ein herkömmliches Fahrrad oder Pedelec25 ab dem 1. Oktober 2024 legen Sie den Bescheid des Nationalen Solidaritätsfonds über die Zulage für das Kaufjahr bei. Für ein Lastenfahrrad legen Sie das technische Datenblatt mit der Nutzlast bei. Der gesetzliche Vertreter unterschreibt für Minderjährige oder schutzbedürftige Volljährige. Unvollständige Anträge werden zurückgesandt; die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern.

Offizielle Quellen