Förderung für Klimaanpassung

Stadt MemmingenDeutschlandbis zu 1000 EURendet am 1. Dez. 2026

Zuschüsse für Menschen mit Wohnsitz in Memmingen, die ihre eigenen oder gemieteten Wohnungen durch Entsiegelung, Dach- oder Fassadenbegrünung und Regenwasserrückhalt an den Klimawandel anpassen.

Die Förderung soll sommerliche Hitze vermindern und die Versickerung von Regenwasser im Wohnumfeld in Memmingen verbessern.

Für Entsiegelung gibt es 20 Euro je Quadratmeter, höchstens 1.000 Euro. Fassadenbegrünung wird mit 50 % der Maßnahmekosten bis 500 Euro gefördert, Dachbegrünung mit 50 % bis 1.000 Euro. Beim Regenwasserrückhalt werden 50 % der förderfähigen Kosten übernommen: bis 500 Liter Fassungsvolumen höchstens 150 Euro, über 500 Liter höchstens 300 Euro. Bei Dach- und Fassadenbegrünung zählen unmittelbar zugehörige Planungs-, Material- und Durchführungskosten. Wenn alle Bedingungen und Pflichten eingehalten werden, muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden.

Bei Verstößen gegen die Förderrichtlinie, städtische Satzungen oder den Bebauungsplan kann die Stadt Zuschüsse zurückfordern. Kontrollen vor Ort müssen ermöglicht werden. Entsiegelung sowie Dach- und Fassadenbegrünung sind mindestens zehn Jahre zu erhalten; bei einem Eigentümer- oder Mieterwechsel geht die verbleibende Pflicht auf die Nachfolger über. Hauseigentümer verpflichten sich außerdem zur Unterhaltung und Erhaltung der geförderten Maßnahme für zehn Jahre nach Fertigstellung.

Wer kann einen Antrag stellen?

Sie müssen in Memmingen wohnen und dort eine Wohnung besitzen oder mieten. Mieter benötigen die Zustimmung des Eigentümers. Wer mehrere Wohnungen oder Gebäude besitzt, darf nur einen Förderantrag für eine Wohneinheit beziehungsweise ein Gebäude stellen.

  • Gefördert werden freiwillige Maßnahmen über gesetzliche Anforderungen hinaus. Beginnen Sie erst nach Bewilligung oder genehmigtem vorzeitigem Maßnahmenbeginn. Erforderliche Genehmigungen sind einzuholen; Bau-, Denkmalschutz- und Eigentumsvorschriften müssen eingehalten werden.
  • Entsiegelte Flächen müssen vollständig von der Kanalisation getrennt werden. Das gesamte Regenwasser muss vor Ort versickern. Wasserdurchlässig befestigte Flächen benötigen mindestens 50 % Grünanteil. Altlastenverdachtsflächen und belastetes Regenwasser sind ausgeschlossen; Boden und Grundwasser dürfen nicht gefährdet werden.
  • Fassadenbegrünung muss fachgerecht geplant und ausgeführt werden, mindestens fünf laufende Meter umfassen und mindestens eine mehrjährige Pflanze je 1,5 laufende Meter enthalten.
  • Dachbegrünung muss nach den FLL-Dachbegrünungsrichtlinien geplant und gebaut werden. Die Installation muss durch einen Fachbetrieb erfolgen oder den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
  • Auch Regenwassersysteme müssen durch Fachbetriebe oder nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert werden. Je Grundstück ist höchstens eine Zisterne förderfähig. Das Wasser muss kühl und lichtgeschützt gelagert werden; dauerhafte Nutzung und ordnungsgemäße Wartung sind sicherzustellen. Ausgeschlossen sind PVC-Zisternen, Wasser von Zink- oder Kupferdächern beziehungsweise bitumenabgedichteten Flächen und automatische Trinkwassernachspeisung in die Zisterne.

Sie müssen die Investitionskosten tragen: Aufträge und Rechnungen müssen auf Ihren Namen lauten und von Ihrem Bankkonto bezahlt werden. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist meist möglich; Sie müssen selbst prüfen, ob deren Richtlinien dies erlauben.

So stellen Sie einen Antrag

Status
endet am 1. Dez. 2026
Antragsbeginn
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Für 2026 stehen 4.000 Euro bereit. Vollständige Anträge werden nach Eingang bearbeitet; die Förderung ist freiwillig und hängt von verfügbaren Haushaltsmitteln ab.[^c3][^c13][^c14]

Stellen Sie den Antrag über das digitale Formular der Stadt für 2026. Die Förderrichtlinie nennt außerdem die Einreichung per E-Mail an klimaschutz@memmingen.de beim Amt für Umwelt und Klima. Fügen Sie Projektbeschreibung und Skizze, ein Foto mit Lage der geplanten Fläche, Kostenkalkulation oder Angebot sowie gegebenenfalls Eigentümerzustimmung, denkmalrechtliche Erlaubnis und Vollmacht bei.

Warten Sie auf die Bewilligung, bevor Sie Bestellungen tätigen oder Aufträge vergeben. Setzen Sie das bewilligte Vorhaben innerhalb von zwölf Monaten vollständig um und reichen Sie Rechnungen, Nachweise und Fotos ein. Ein begründeter schriftlicher Verlängerungsantrag muss spätestens vierzehn Tage vor Fristende eingehen. Bei Fristversäumnis entfällt der Auszahlungsanspruch. Ein Förderanspruch entsteht erst mit Förderzusage und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Rechnungen, Belege und Fotos.

Machen Sie vollständige und richtige Angaben; fehlende oder falsche Angaben können zur Rückforderung führen. Wegen erschöpfter Haushaltsmittel abgelehnte Anträge werden nicht ins Folgejahr übernommen.

Offizielle Quellen