progres.nrw – Risikoabsicherung für Geothermiebohrungen
Zuschüsse unterstützen Unternehmen und Kommunen bei der Erkundung geothermischer Wärme in Nordrhein-Westfalen; Unternehmen können ihre erste Förderbohrung mit einem bedingt rückzahlbaren Zuschuss absichern.
Das Programm unterstützt Wärmeprojekte, die heißes Wasser aus dem Untergrund nutzen: mitteltiefe Geothermie zwischen 400 und 1.500 Metern sowie tiefe Geothermie ab 1.501 Metern. Gefördert werden aufeinander aufbauende Vorstudien, Machbarkeitsstudien, seismische Messungen, Erkundungsbohrungen und die erste Bohrung zur Wärmegewinnung an einem Standort. Ziel ist der Ersatz fossiler Wärme, auch in Fernwärmenetzen.
Die folgenden Obergrenzen beziehen sich auf zuwendungsfähige Ausgaben. Für einen interkommunalen Ansatz müssen mindestens zwei Partner aus mindestens zwei Kommunen einen Kooperationsvertrag schließen.
| Maßnahme | Reguläre maximale Förderquote | Förderhöchstgrenze | Interkommunale Höchstgrenze |
|---|---|---|---|
| Vorstudie | 60 % | 25.000 € | 35.000 € |
| Machbarkeitsstudie | 60 % | 65.000 € | 100.000 € |
| 2D-Seismik, Messungen entlang von Linien | 50 % | 1 Mio. € | 1,5 Mio. € |
| 3D-Seismik, flächenhafte Messungen | 50 % | 5,5 Mio. € | 7,5 Mio. € |
| Erkundungsbohrung zur Untersuchung des Untergrunds | 60 % | 8 Mio. € | Keine höhere Grenze |
| Erste Bohrung zur geothermischen Wärmegewinnung | 60 % | 10 Mio. € | Keine höhere Grenze |
Diese Grenzen gelten jeweils für die einzelne Maßnahme, nicht als ein gemeinsamer Zuschuss für das Gesamtprojekt.
Bei Machbarkeitsstudien, seismischen Messungen und beiden Bohrungsarten können kleine Unternehmen bis zu 20 und mittlere Unternehmen bis zu 10 zusätzliche Prozentpunkte erhalten; die Höchstbeträge bleiben bestehen. Finanzschwache Kommunen können für eine Vorstudie bis zu 100 % erhalten, wenn sie im Antrag die alternativen Beihilferegeln der De-minimis-Verordnung wählen und bereits erhaltene oder beantragte De-minimis-Beihilfen erklären. Nachzuweisen ist eine der in der Richtlinie genannten Haushaltslagen: ein nicht ausgeglichener Haushalt, Konsolidierungshilfen nach dem Stärkungspaktgesetz oder eine Haushaltssicherungspflicht wegen Überschuldung trotz ausgeglichenen Haushalts.
Die ersten vier Förderstufen sind nicht rückzahlbare Zuschüsse. Der Zuschuss für die erste Bohrung zur Wärmegewinnung ist bedingt rückzahlbar und verzinslich. Bei der Antragstellung legen Sie anhand von Temperatur und Wassermenge fest, welche Mindestwärmeleistung für einen wirtschaftlichen Betrieb notwendig ist. Liegt die gemessene Wärmeleistung über 85 % dieses Sollwerts, müssen Sie den Zuschuss vollständig zurückzahlen. Bereits im Antrag müssen Sie die Rückzahlung verbindlich sicherstellen.
Bei weniger als 60 % des Sollwerts entfällt die Rückzahlung nur, wenn keine andere Nachnutzung der Bohrung verfolgt wird. Liegt die Leistung strikt zwischen 60 % und 85 %, entfällt die Rückzahlung, wenn Sie belegen, dass das Projekt aus geologischen Gründen nicht fortgesetzt werden kann. Andernfalls legt die NRW.BANK eine anteilige Rückzahlung fest. Die Erfolgsbewertung erfolgt nach Abschluss des Fördertests.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Unternehmen können unabhängig von Rechtsform und Gesellschafterstruktur beantragen. Städte, Gemeinden, Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sind für Studien und seismische Messungen berechtigt, nicht für Bohrungen. Alle geförderten Maßnahmen müssen in Nordrhein-Westfalen liegen. Gewerbliche Antragstellende müssen bestätigen, dass die Maßnahme zu ihrer gewerblichen Haupttätigkeit gehört.
- Der Zuschuss muss im gemeindlichen Bereich mehr als 12.500 € und außerhalb davon mehr als 2.000 € betragen. Der Eigenanteil muss im Haushalt oder Wirtschaftsplan bereitstehen. Es besteht kein Rechtsanspruch; die Bewilligung hängt von verfügbaren Haushaltsmitteln und der Entscheidung der NRW.BANK ab.
- Eine Machbarkeitsstudie baut auf einer Vorstudie mit den vorgeschriebenen Mindestinhalten auf. Für seismische Messungen und Erkundungsbohrungen müssen diese Vorstudie und die ersten sechs Inhalte der Machbarkeitsstudie vorliegen: Einführung, geologische Bewertung, Umweltbewertung, Genehmigungsfähigkeit, Öffentlichkeitsbeteiligung und Explorationskonzept. Eine Erkundungsbohrung erfordert zusätzlich eine nachvollziehbare Begründung, warum 3D-Seismik keine Aussagekraft hätte oder unverhältnismäßig wäre. Für die Bohrung zur Wärmegewinnung brauchen Sie eine abgeschlossene Machbarkeitsstudie mit geologischem Modell auf Basis von 3D- oder verdichtender 2D-Seismik; eine geeignete Erkundungsbohrung kann nach positiver fachlicher Einschätzung des Ministeriums ebenfalls anerkannt werden.
- Vor- und Machbarkeitsstudien müssen anbieterneutral und unabhängig erstellt werden. Die beratende Person muss in den vorangegangenen zwei Jahren vergütete Fachberatung zur mitteltiefen und tiefen Geothermie und eine entsprechende unternehmerische Tätigkeit nachweisen können.
- Beginnen Sie jede Maßnahme erst nach der Bewilligung. Verbindliche Bestellungen sowie Liefer- und Leistungsverträge gelten als Beginn; Grundstückskäufe und die Einholung von Genehmigungen nicht. Laut FAQ vermeidet ein eindeutig schriftlich vereinbartes Rücktrittsrecht für den Fall einer Förderabsage eine unbedingte rechtliche Verpflichtung. Für jede Maßnahme ist ein eigener Antrag nötig.
- Eine Kombination mit Förderungen des Landes NRW, eines anderen Bundeslandes, des Bundes oder der EU ist ausgeschlossen. Im Antrag müssen Sie außerdem bestätigen, dass keine andere öffentliche Förderung für dieselbe Maßnahme beantragt oder bewilligt wurde.
- Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, einschließlich vorliegender Insolvenzgründe oder gestellter Insolvenzanträge, Unternehmen mit nicht erfüllten EU-Beihilferückforderungen, nach den EU-Beihilferegeln der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ausgeschlossene Wirtschaftszweige und sanktionierte Antragstellende.
- Höhere KMU-Quoten setzen die EU-KMU-Einstufung und die entsprechende Erklärung einschließlich Partner- und verbundener Unternehmen voraus. Unternehmen, die zu mindestens 25 % von öffentlichen Stellen kontrolliert werden, gelten in der Regel nicht als KMU. Für die Quote kleiner Unternehmen gelten weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Für mittlere Unternehmen gelten weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Jahresbilanzsumme. Die Beschäftigten werden als Jahresvollzeitäquivalente gezählt; Partner- und verbundene Unternehmen sind einzubeziehen. Größenänderungen wirken grundsätzlich erst nach zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren; Änderungen der Eigentumsverhältnisse können den Status sofort ändern. Bei öffentlicher Beteiligung bestehen Ausnahmen für staatliche Beteiligungs- oder Risikokapitalgesellschaften, geeignete institutionelle Anleger, gemeinnützige Hochschulen oder Forschungszentren sowie autonome Gebietskörperschaften mit weniger als 10 Mio. € Jahreshaushalt und weniger als 5.000 Einwohnern, sofern diese Anteilseigner weder einzeln noch gemeinsam mit dem Antragsteller durch beherrschenden Einfluss verbunden sind, etwa durch eine Mehrheit der Stimmrechte oder das Recht, die Mehrheit der Leitung zu bestellen.
- Ausgaben für gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen, das Planfeststellungsverfahren und erstattungsfähige Umsatzsteuer sind ausgeschlossen. Bestandspersonal ist nicht förderfähig. Projektpersonal muss nach der Bewilligung eingestellt oder nach Befristung mit einem neuen Vertrag übernommen werden, während des geförderten Durchführungszeitraums am Projekt arbeiten und durch tatsächliche Stunden, Gehalt und Zahlungsnachweise belegt werden. Die Vergütung darf nach dem Besserstellungsverbot nicht höher sein als die vergleichbarer Beschäftigter im öffentlichen Dienst.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Bewilligungen hängen von verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Die Förderrichtlinie gilt bis zum 30. Juni 2027.
Die NRW.BANK bearbeitet die Anträge. Für seismische Messungen und beide Bohrungsarten senden Sie zunächst die offizielle Projektskizze an bearbeitungssteuerung@nrwbank.de. Die NRW.BANK legt sie dem MWIKE zur Prüfung vor und meldet sich anschließend bei Ihnen. Den vollständigen Antrag samt Anlagen reichen Sie nach Abschluss dieses Verfahrens auf Aufforderung ein.
Unternehmen beantragen digital über das Kundenportal, Kommunen über das Kommunenportal der NRW.BANK. Für Studien sind drei Beratungsangebote nötig; bei weniger Angeboten ist die Markterkundung nachzuweisen. Bei interkommunalen Maßnahmen gehört der Kooperationsvertrag dazu. Für seismische Messungen und Bohrungen brauchen Sie einen Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplan; für die Bohrung zur Wärmegewinnung zusätzlich eine verbindliche Erklärung zur gesicherten Rückzahlung.
Studien werden nach Abschluss und Prüfung des Verwendungsnachweises in einer Summe ausgezahlt. Für seismische Messungen und Bohrungen sind bis zu drei Mittelabrufe zur Erstattung gezahlter Rechnungen und förderfähiger Ausgaben möglich. Bewahren Sie Rechnungs- und Zahlungsnachweise auf und reichen Sie den Verwendungsnachweis zum Ende des Bewilligungszeitraums ein. Üblich sind 15 Monate für Vorstudien, 18 Monate für Machbarkeitsstudien und 30 Monate für seismische Messungen oder Bohrungen; maßgeblich ist Ihr Bescheid. Eine nötige Verlängerung beantragen Sie vor Ablauf.
Der Bescheid kann widerrufen werden, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe in wesentlichen Teilen begonnen wird. Verbindliche projektbezogene Aufträge über mindestens 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gelten als wesentlicher Beginn. Änderungen wesentlicher Antrags- oder Verwendungsangaben müssen Sie der NRW.BANK unverzüglich schriftlich melden. Falsche Angaben können zur Rückforderung mit Zinsen führen. Im Antrag stimmen Sie zu, dass die NRW.BANK Projektdaten an den Geologischen Dienst NRW weitergibt und ihm sämtliche im Projekt gewonnenen Daten innerhalb von drei Monaten nach Abschluss für Veröffentlichungszwecke bereitstellen darf.
Bei mehrjährigen Maßnahmen mit laufenden Auszahlungen und ANBest-P als Bestandteil des Bescheids müssen Sie bis zum 30. April den Zwischennachweis für das vorangegangene Haushaltsjahr samt Sachstandsbericht und Belegliste einreichen. Kommunale Empfänger mit ANBest-G sind von diesem Zwischennachweis ausgenommen.