Zuschuss zur Dachbegrünung

Stadt RadevormwaldDeutschland

Zuschuss für Eigentümer und bevollmächtigte Antragsteller, die bestehende Gebäude in Radevormwald freiwillig extensiv begrünen.

Eine Dachbegrünung mit einer flachen Vegetationsschicht hilft, sommerliche Hitze zu mindern und Regenwasser verzögert abfließen zu lassen. Förderfähig sind Materialien für die Vegetationsschicht, die Ansaat und Pflanzung vorwiegend heimischer Pflanzen sowie der Kiesrand. Die Ausführung ist durch einen Fachbetrieb oder in Eigenleistung möglich. Bei Eigenleistung werden nur die verbauten Materialien gefördert.

Die Stadt zahlt 50 Euro je m² Nettovegetationsfläche, höchstens 50 % der anerkannten förderfähigen Kosten und maximal 2.500 Euro je Grundstück. Abziehbare Vorsteuer ist ausgeschlossen. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung und Bestätigung der fachgerechten Ausführung durch die Stadt anhand der tatsächlichen Kosten.

Ab Bewilligung müssen Sie die Begrünung zehn Jahre lang erhalten und pflegen. Die Stadt darf Stichproben durchführen. Bei vorzeitigem Rückbau oder nachgewiesenen Ausführungs- oder Wartungsmängeln, durch die die Begrünung funktionslos wird, ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen: 90 % im ersten Jahr, sinkend bis 10 % im neunten Jahr. Unrechtmäßig erhaltene Zuschüsse müssen ebenfalls zurückgezahlt werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Antragsberechtigt sind Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer, Erbbauberechtigte und deren Bevollmächtigte. Wohnungseigentümergemeinschaften benötigen einen Eigentümerbeschluss.
  • Das Dach muss in Radevormwald liegen. Die zusammenhängende Begrünungsfläche muss mindestens 10 m² groß sein und mindestens 5 cm Substrat als Pflanzgrundlage aufweisen. Neubauten bis zu einem Jahr nach Bauabnahme sind ausgeschlossen.
  • Die Begrünung muss freiwillig erfolgen. Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, etwa aufgrund einer Baugenehmigung oder eines Bebauungsplans, und technische Anlagen ohne direkten Bezug zur Dachbegrünung sind ausgeschlossen.
  • Vor der Bewilligung dürfen Sie die Maßnahme weder beauftragen noch beginnen oder umsetzen. Schon die Beauftragung einer förderfähigen Leistung gilt als Beginn.
  • Eine Doppelförderung durch andere Programme ist vor und während der zehnjährigen Zweckbindung ausgeschlossen. Im Formular erklären Sie, dass Sie für die Maßnahme keine weiteren öffentlichen Mittel erhalten.
  • Sie sind für die Eignung des Dachs einschließlich Statik und Dichtigkeit, die fachgerechte Ausführung und erforderliche Genehmigungen verantwortlich. Die Förderbewilligung ersetzt diese nicht.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Anträge sind 2026 möglich, solange Mittel verfügbar sind.
  • Maßnahme und Zahlungsnachweise innerhalb von sechs Monaten nach Bescheidzugang, spätestens am 31. Dezember 2026; eine Verlängerung um bis zu zwei Monate darf nicht über das Jahresende hinausgehen.

Nutzen Sie das städtische Antragsformular auf der Programmseite und reichen Sie es schriftlich bei der Stadt Radevormwald, Gebäudemanagement, ein. Der Eingang per E-Mail ist zulässig. Aktueller Ansprechpartner ist Niklas Lajewski, niklas.lajewski@radevormwald.de, Telefon 02195 606432.

Fügen Sie zwei Vergleichsangebote beziehungsweise eine Materialkostenschätzung bei Eigenleistung, einen Lageplan mit Maßen und maßstäblicher Skizze, einen Zulässigkeitsnachweis oder die Baugenehmigung, ein Foto und technische Angaben zu Schichtaufbau, Randeinfassung und Entwässerung bei. Dazu kommen das Datenschutzformular sowie gegebenenfalls Eigentümerbeschluss und Vollmacht. Nach drei Monaten noch unvollständige Anträge werden unbearbeitet zurückgegeben.

Warten Sie vor der Beauftragung auf den Bescheid. Die Bewilligung erfolgt nach Eingangsreihenfolge im Rahmen verfügbarer Mittel; es besteht kein Rechtsanspruch. Übersteigen förderfähige Anträge desselben Tages die verfügbaren Mittel, entscheidet das Los. Die Stadt lädt 2026 zu neuen Anträgen ein.

Schließen Sie die Maßnahme ab und reichen Sie den Auszahlungsantrag mit Rechnung, Zahlungsnachweis und aussagekräftigen Fotos innerhalb von sechs Monaten nach Zugang des Bescheids ein, spätestens am 31. Dezember 2026. Eine schriftlich begründete Verlängerung um zwei Monate ist möglich, aber niemals über das Jahresende hinaus. Die Auszahlung erfolgt nach Qualitätsbestätigung durch die Stadt. Sie müssen Prüfungen der Einhaltung und der zugehörigen Unterlagen ermöglichen.

Offizielle Quellen