PEIK-Energieberatung und Umsetzungsbegleitung

Swiss Federal Office of EnergySchweizbis zu 2500 CHF

Förderbeiträge für Energieberatung und Umsetzungsbegleitung für kleinere und mittlere Betriebe in der Schweiz.

PEIK unterstützt eine professionelle Beratung, mit der Sie den Energieverbrauch Ihres Betriebs senken können. Eine akkreditierte Fachperson besucht Ihren Betrieb, analysiert den Verbrauch und erstellt einen Bericht mit Sofortmassnahmen und weiteren Effizienzmassnahmen. Sie entscheiden selbst, welche Massnahmen Sie umsetzen.

EnergieSchweiz übernimmt 50% der Beratungskosten, höchstens CHF 2’500. Für die Begleitung der Umsetzung übernimmt EnergieSchweiz bis zum 30. April 2027 vorübergehend 60% statt der üblichen 50%, höchstens CHF 13’000. Gefördert wird die Unterstützung durch die PEIK-Fachperson bei Offertanfragen, Förderanträgen, Betriebsoptimierungen und der Bauherrenvertretung. Auch Machbarkeitsstudien und Projektleitung können Teil dieser Begleitung sein.

Wer kann einen Antrag stellen?

Betriebe in der Schweiz können unabhängig von Rechtsform und Branche teilnehmen, auch landwirtschaftliche Betriebe. Unternehmen der öffentlichen Hand sind ebenfalls zugelassen, sofern keine der folgenden Ausschlussregeln greift. PEIK empfiehlt die Beratung ab jährlichen Energiekosten von CHF 20’000; dies ist eine Empfehlung. Kleinere Energieverbraucher sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

  • Ihr Betrieb darf nicht unter die kantonalen Grossverbraucherregeln fallen, die Verbesserungen der Energieeffizienz verlangen. Er darf weder von der CO₂-Abgabe befreit sein noch eine Rückerstattung des Netzzuschlags erhalten.
  • Die Beratung darf nicht bereits durch ein anderes Bundesprogramm gefördert werden. Zusätzliche Unterstützung durch kantonale Programme, Energieversorgungsunternehmen oder die Klimastiftung ist erlaubt.
  • Ausgeschlossen sind Betriebe des Programms Energie-Vorbild Bund: die Schweizerische Post, SBB, Skyguide, Swisscom, der ETH-Bereich, das Departement VBS und die zivile Bundesverwaltung.
  • Ausgeschlossen sind Beratungen hauptsächlich für Büro- oder Wohngebäude, wenn die Massnahmen auf Gebäudehülle, Heizung und Warmwasser beschränkt sind.

Filialen können einzeln oder gemeinsam einen Antrag stellen. Bei einem gemeinsamen Antrag gilt der Förderbeitrag pro Antrag und nicht pro Standort. Zwei unmittelbar funktionell und geografisch verbundene Standorte, etwa Produktion und Lagerhaus, können nicht getrennt beantragen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Der Fördersatz von 60% für die Umsetzungsbegleitung gilt bis 30. April 2027. An diesem Datum endet die vorübergehende Erhöhung, nicht die PEIK-Anmeldung.

Kontaktieren Sie die PEIK-Geschäftsstelle unter info@peik.ch oder 058 750 05 25 für ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch. PEIK vermittelt Ihnen eine regionale Fachperson, die Ihre Branche und die Infrastruktur Ihres Betriebs kennt. Wenn Sie sich für die Beratung entscheiden, folgen Betriebsbegehung, Verbrauchsanalyse und Bericht. Für Massnahmen aus dem Bericht können Sie anschliessend eine Umsetzungsbegleitung wählen.

Offizielle Quellen