KlimaIMPULS
Zuschüsse für neue Lastenräder und Lastenanhänger für Menschen mit Wohnsitz in Schwetzingen.
Ersetzen Sie Autofahrten durch ein Lastenrad oder einen Lastenanhänger für Ihr Fahrrad. Dieser Förderweg im KlimaIMPULS-Programm gewährt einmalig 30 % des Kaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer: höchstens 500 Euro pro Elektro-Lastenrad, 300 Euro pro muskelbetriebenem Lastenrad oder 100 Euro pro Lastenanhänger.
Über das gesamte KlimaIMPULS-Programm gilt ein Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Haushalt und Jahr. Darüber hinaus erhaltene Fördermittel müssen zurückgezahlt werden. Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen und der Fördervoraussetzungen überweist die Stadt den Zuschuss auf das angegebene Bankkonto.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Sie müssen eine Privatperson mit Wohnsitz in Schwetzingen sein.
- Kaufen Sie neue, ab Werk ausgestattete Fahrzeuge oder Anhänger. Lastenräder müssen mindestens 40 kg Zuladung haben; Elektro-Lastenräder dürfen höchstens 45 km/h schnell sein. Lastenanhänger für Fahrräder oder Pedelecs müssen mindestens 30 kg Zuladung haben. Gebrauchte Fahrzeuge und Anhänger, nachträglich umgebaute gewöhnliche Fahrräder oder Pedelecs sowie selbst gebaute Anhänger sind ausgeschlossen.
- Bei einem Elektro-Lastenrad müssen Sie den Bezug von CO₂-neutralem Strom aus erneuerbaren Quellen nachweisen, etwa durch eine eigene Photovoltaikanlage oder einen Ökostromvertrag.
- Nutzen Sie das Lastenrad oder den Anhänger mindestens zwölf Monate, ohne es dauerhaft an Dritte weiterzugeben oder weiterzuverkaufen.
- Beauftragungen, Käufe oder Vorhaben mit Beginn vor dem 1. Juni 2025 sind nicht förderfähig.
Die Stadt kann die Maßnahme stichprobenartig vor Ort prüfen. Sie müssen der Stadt oder ihren Beauftragten Auskünfte geben. Sind die Förderbedingungen nicht erfüllt oder Angaben unzutreffend, kann die Stadt ausgezahlte Zuschüsse zurückverlangen. Mit dem Antrag erklären Sie sich auch bereit, vom Klimaschutzbüro kontaktiert zu werden und an kurzen Befragungen zur Auswertung des Programms teilzunehmen.
Wird eine Bundes-, Landes- oder kreisweite Förderung für den betreffenden Baustein eingeführt, tritt dessen Richtlinie außer Kraft. Über neue Regeln entscheidet der Gemeinderat.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Der Antrag muss spätestens drei Monate nach dem Kauf eingegangen sein. Vollständige Anträge werden nach Eingang berücksichtigt, solange Mittel verfügbar sind.
Laden Sie nach dem Kauf den Förderantrag Lastenrad & Lastenanhänger von der Programmseite der Stadt herunter. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach dem Kaufdatum bei der Stadt eingegangen sein.
Fügen Sie Nachweise der Zuladung, den Kaufvertrag und/oder die Rechnung sowie einen Zahlungsnachweis bei. Bei einem Elektro-Lastenrad ist zusätzlich der Nachweis zum erneuerbaren Strom erforderlich. Senden Sie einen Scan des ausgefüllten und unterschriebenen Antrags an klimaschutz@schwetzingen.de oder schicken Sie ihn postalisch an Stadt Schwetzingen, Amt für Stadtentwicklung, Büro für Klimaschutz, Energie und Umwelt, Hebelstraße 1, 68723 Schwetzingen.
Vollständige Anträge werden nach Eingang bearbeitet. Unvollständige Anträge werden bis zur Ergänzung weder bearbeitet noch werden Mittel reserviert. Fehlende Unterlagen sind innerhalb von zehn Werktagen nach Benachrichtigung nachzureichen. Anträge sind im Jahr 2026 unter den fortgeführten Bedingungen von 2025 möglich, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht.