Förderbeitrag für Gebäudedämmung
Beiträge unterstützen private Eigentümer bei der Dämmung älterer Gebäude im Kanton Schwyz; für eine umfassende Fassaden- und Dachsanierung gibt es einen zusätzlichen Bonus.
Dieser Eintrag beschreibt fachlich ausgeführte Dämmarbeiten an privaten Gebäuden im kantonalen Förderprogramm Energie. Förderfähig sind geeignete Flächen an Fassade, Dach sowie Wand und Boden gegen Erdreich. Der Grundbeitrag beträgt CHF 60 pro m² Dämmfläche, mindestens CHF 3’000 und höchstens CHF 300’000 pro Gesuch. Er darf 50% der Gesamtinvestition und den zugesicherten Betrag nicht überschreiten.
Erfüllen mindestens 90% der Hauptflächen von Fassade und Dach die Dämmanforderungen, kannst du zusätzlich zum Grundgesuch ein separates Gesuch für den Gesamtsanierungsbonus stellen. Er beträgt CHF 40 pro m² förderfähiger Dämmfläche an Fassade und Dach, höchstens CHF 300’000 für den Bonus. Wand und Boden gegen Erdreich zählen beim 90%-Nachweis nicht mit. Grundbeitrag und Bonus dürfen zusammen 50% der Gesamtinvestitionskosten nicht überschreiten.
Ab CHF 10’000 erwartetem Grundbeitrag für die Dämmung brauchst du einen aktuellen GEAK Plus: einen Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht, der den energetischen Zustand, die Energie-Etikette, Sparziele, Sanierungsvarianten sowie Kosten und Wirtschaftlichkeit beschreibt. Er ist für Wohngebäude, Verwaltungs- und Schulbauten, Hotels, Verkaufsflächen, Restaurants und Mischnutzungen verfügbar. Für andere Gebäudetypen brauchst du eine Grobanalyse mit Vorgehensempfehlung nach dem Pflichtenheft des Bundesamts für Energie.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Das Gebäude muss im Kanton Schwyz stehen. Die rechtskräftige Baubewilligung muss vor 2000 erteilt worden sein. Dieser Eintrag behandelt gewöhnliche private Gebäude; für geschützte und öffentliche Bauten sowie andere Massnahmen gibt es weitere Programmregeln.
- Förderfähig sind Flächen, die an ursprünglich beheizte Gebäudeteile grenzen. Die Aussendämmung eines unbeheizten Estrichs oder Kellers kann ebenfalls zählen, wenn das angrenzende Geschoss beheizt ist. Fenster, Türen, Kellerdecken, Estrichböden und Wände gegen unbeheizte Räume zählen nicht. Auch Vordächer, Balkonvorsprünge, Dämmungen zur Einsparung von Prozessenergie und Flächen, die die Neubaugrenzwerte der kantonalen Energievorschriften (MuKEn) einhalten müssen, sind ausgeschlossen.
- Neue Anbauten, Aufstockungen und Ersatzbauten zählen nicht. Bei einer Vergrösserung des beheizten Volumens zählen nur bestehende Flächen, die weiterhin gegen das Aussenklima grenzen. Der identische Wiederaufbau eines Dachs oder Bodens gegen Erdreich ist eine Ausnahme. Reine Leibungs- oder Rollladenkastendämmungen zählen bei Fassaden nicht; beim Dach hängt die angerechnete Fläche von der Dämmung zwischen oder über den Sparren ab, ohne Vordach.
- Der U-Wert beschreibt, wie viel Wärme durch ein Bauteil gelangt: Je niedriger, desto kleiner der Wärmeverlust. Nach der Sanierung darf er höchstens 0.20 W/m²K gegen Aussenklima oder bis 2 Meter im Erdreich betragen; tiefer im Erdreich höchstens 0.25 W/m²K. Der bestehende Bauteil darf den geforderten Wert noch nicht erreichen. Die Verbesserung muss mindestens 0.07 W/m²K betragen. Belege vorhandene Dämmungen und berechne den bestehenden sowie geplanten Schichtaufbau.
- Pro EGID, dem eidgenössischen Gebäude-Identifikator, ist ein Gesuch einzureichen. Ein früheres Gesuch für dieselbe Massnahme am Gebäude muss zuerst abgeschlossen sein.
- Standorte von Unternehmen mit CO₂-Abgabebefreiung sowie Anlagen zur Erfüllung energiegesetzlicher Auflagen sind ausgeschlossen. Die geförderte CO₂-Reduktionswirkung darf nicht an Dritte abgetreten werden; sie wird vom Kanton beansprucht. Die Arbeiten müssen die gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Du musst den beauftragten Kontrolleuren Zugang zu geförderten Anlagen und zugehörigen Unterlagen gewähren. Unrechtmässig erwirkte Beiträge sind mit Zinsen zurückzuzahlen, insbesondere bei falschen oder unvollständigen Angaben, zweckfremder Verwendung oder nicht erfüllten Förderbedingungen. Die Energiefachstelle meldet ausbezahlte Beiträge der kantonalen Steuerverwaltung. Vermieter müssen die durch Beiträge erzielten Investitionskostensenkungen an die Mieterschaft weitergeben und Beiträge bei der Berechnung von Mietzinserhöhungen von den Investitionen abziehen.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Vor Baubeginn einreichen. Beiträge hängen vom verbleibenden Jahresbudget ab.
Erfasse dein Gesuch im Portal des Gebäudeprogramms. Unterschreibe danach das erzeugte PDF und sende das vollständige Gesuch mit den erforderlichen Beilagen per Post an die Prüfstelle. Das muss vor Baubeginn geschehen. Der Poststempel bestimmt das Eingabedatum und die geltenden Bedingungen und Fördersätze. Bei fehlenden Unterlagen gilt das Gesuch als nicht eingereicht. Wer nach der Eingabe, aber vor der Zusage beginnt, trägt das Risiko selbst.
Reiche Situationsplan, aktuelle Fotos, Offerten, Flächenberechnungen, bestehende und geplante U-Wert-Berechnungen, Nachweise bestehender Dämmungen und gegebenenfalls GEAK Plus oder Grobanalyse ein. Für den optionalen Gesamtsanierungsbonus brauchst du ein zusätzliches unterschriebenes Gesuch und den Nachweis der 90%-Abdeckung von Fassade und Dach.
Schliesse die Arbeiten innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Förderzusage ab. Sende das unterschriebene Abschlussformular, Rechnungen, Fotos und gegebenenfalls geänderte Flächen- und U-Wert-Berechnungen vor Fristende ein. Eine Verlängerung ist schriftlich zu beantragen und zu begründen. Der zugesicherte Grundbeitrag kann nicht erhöht werden; zusätzliche Flächen können vor Baubeginn innerhalb desselben Kalenderjahres im bestehenden Gesuch angemeldet werden.
Neue Gesuche können derzeit im Portal erfasst werden. Beiträge hängen vom jährlichen Budget ab; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Bei Fragen zum Programm oder Gesuchsstatus hilft die Energiefachstelle unter energie@sz.ch oder 041 819 20 35.