Klimaschutz- und Klimaanpassungsförderung

Stadt SiegenDeutschland50–500 EURendet am 30. Nov. 2026

Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen in Siegen erhalten einen Zuschuss zum Kauf eines geeigneten Lastenrads, auch mit Elektroantrieb.

Für ein förderfähiges Lastenrad gibt es bis zu 25 % des Kaufpreises, höchstens 500 Euro. Die Berechnung erfolgt anhand des Bruttorechnungsbetrags einschließlich Mehrwertsteuer. Berücksichtigt werden nur Kosten, die der Maßnahme eindeutig zuzuordnen und für sie erforderlich sind.

Pro Antrag werden mindestens 50 Euro ausgezahlt; geringere Zuschüsse entfallen. Ein Haushalt oder eine berechtigte Einrichtung erhält im gesamten Programm höchstens 3.000 Euro pro Jahr. Jede gleiche Maßnahme wird nur einmal jährlich gefördert. Eine Rechnung darf nicht auf zwei Jahre aufgeteilt werden. Andere Förderungen können kombiniert werden, wenn deren Regeln dies zulassen. Siegen prüft die Vereinbarkeit nicht; andere Zuschüsse oder Steuervorteile könnten dadurch gekürzt werden.

Das geförderte Rad muss ab Auszahlung fünf Jahre unter den Förderbedingungen erhalten und weiterbetrieben werden. Bewahren Sie Belege fünf Jahre auf und ermöglichen Sie der Stadt deren Prüfung. Bei einem Verkauf gehen die Pflichten auf die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer über. Verstöße innerhalb der fünfjährigen Zweckbindung können zur vollständigen oder anteiligen Rückforderung führen, gegebenenfalls mit Zinsen.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Antragsberechtigt sind Personen mit Erstwohnsitz in Siegen, Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in Siegen und gemeinnützige Vereine, Stiftungen, kirchliche Einrichtungen und Sportvereine mit Sitz in Siegen. Unternehmen sind ausgeschlossen. Die Maßnahme muss im Stadtgebiet Siegen umgesetzt werden.
  • Das Lastenrad muss serienmäßig fest montierte Vorrichtungen haben, um Kinder oder Gegenstände vorschriftsmäßig zu transportieren. Innerhalb seines zulässigen Gesamtgewichts muss es mindestens 40 kg zusätzlich zur fahrenden Person tragen können. Auch gebrauchte E-Lastenräder sind förderfähig.
  • Bei E-Lastenrädern muss das Laden zu Hause mit 100 % erneuerbarem Strom erfolgen. Weisen Sie entweder einen Stromtarif mit dem Ok Power Label oder Grüner Strom Label nach oder eine Anlage am Objekt, deren erneuerbarer Strom zum Laden genutzt wird. Herkunftsnachweise allein reichen nicht aus. Als Beleg dient die Stromrechnung mit Label beziehungsweise ein Auszug aus dem Marktstammdatenregister oder die Installationsrechnung der Anlage.
  • Für den Antrag 2026 muss der Kauf 2025 oder 2026 abgeschlossen worden sein. Gesetzlich vorgeschriebene und rechtswidrige Maßnahmen sind ausgeschlossen. Die belegten Kosten müssen nachvollziehbar und angemessen sein.

So stellen Sie einen Antrag

Status
endet am 30. Nov. 2026
Antragsbeginn
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Anträge und erforderliche Unterlagen müssen bis zum Fristende vollständig vorliegen. Sobald die beantragten Zuschüsse das Gesamtbudget um mindestens 15.000 Euro übersteigen, endet die Annahme vorzeitig. Online-Anträge und postalisch eingehende Anträge werden dann nicht mehr angenommen.

Beantragen Sie den Zuschuss nach Kauf und Bezahlung des Rads über den Online-Service „Klimaschutz- und -anpassungsförderprogramm“ der Stadt Siegen. Den Zugang finden Sie auf der offiziellen Programmseite. Reichen Sie die Kaufrechnung, technische Daten und bei E-Lastenrädern den Ökostromnachweis ein. Die Rechnung muss Verkaufende und Kaufende, Produktbezeichnung, Stückzahl und gezahlten Preis nennen. Nachweise werden als Scan oder Foto digital eingereicht; ist dies für Sie unzumutbar, sind Papierkopien möglich.

Antrag und sämtliche erforderlichen Unterlagen müssen bis zum Ende des Antragsfensters bei der Stadt vorliegen. Vollständige Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet; die Auszahlung erfolgt nach positiver fachlicher Prüfung. Es besteht kein Rechtsanspruch, und die Förderung hängt von den verfügbaren Mitteln ab. Sobald die beantragten Zuschüsse das Gesamtbudget um mindestens 15.000 Euro übersteigen, endet die Annahme vorzeitig. Online-Anträge und postalisch eingehende Anträge werden dann nicht mehr angenommen; die Stadt informiert darüber auf ihrer Website. In Ausnahmefällen können Sie bei der Abteilung Umwelt und Klima einen gedruckten Antrag anfordern. Fragen zum Programm beantwortet die Stadt unter 0271 404-3213 oder klimaschutz@siegen.de.

Offizielle Quellen