Klima-Förderprogramm

Stadtwerke Bad SalzuflenDeutschland300 EURendet am 31. Dez. 2026

Erhalten Sie 300 Euro Zuschuss für eine über LadeBox gekaufte und installierte Wallbox zu Hause, wenn Sie die Bedingungen als Haushaltsstromkunde im Versorgungsgebiet erfüllen.

Gefördert werden Erwerb und Installation über das Produkt LadeBox der Stadtwerke Bad Salzuflen.

Das Paket beginnt bei 3.250 Euro brutto. Enthalten sind Wallbox, Beratung, Angebot, Abwicklung, ein 7,5 Meter langes Ladekabel und die Installationspauschale. Der Preis hängt von der gewählten Wallbox ab. Mögliche Zusatzkosten werden beim Vor-Ort-Termin geprüft und im individuellen Angebot aufgeführt. Die Zahlung an die Stadtwerke ist nach der Montage fällig.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sie müssen Kundin oder Kunde im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bad Salzuflen sein. Das Programm unterstützt Maßnahmen in Bad Salzuflen.
  • Sie benötigen einen bestehenden Haushaltsstromvertrag mit der Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH, der ab Auszahlung der Förderung noch mindestens zwei Jahre läuft.
  • Erwerb und Installation müssen über das Produkt LadeBox erfolgen. Für die Auszahlung ist eine Rechnungskopie als Nachweis der Umsetzung erforderlich.

So stellen Sie einen Antrag

Status
endet am 31. Dez. 2026
Antragsbeginn
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • LadeBox-Geldzuschuss; ein bestehender Haushaltsstromvertrag muss ab Auszahlung noch mindestens zwei Jahre laufen.

Vereinbaren Sie mit der Energieberatung / dem Vertrieb Energiedienstleistungen unter 05222 808-0 einen Vor-Ort-Termin und lassen Sie sich ein unverbindliches LadeBox-Angebot erstellen. Die Stadtwerke beauftragen die Installation. Berücksichtigen Sie die zweiwöchige Widerspruchsfrist und anschließend vier Wochen Montagevorlauf.

Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Förderantrag 2026 mit der Rechnungskopie zur Umsetzung bei der Energieberatung der Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH, Uferstraße 36–44, Bad Salzuflen ein. Mit der Unterschrift erkennen Sie die Förderbedingungen an. Das Programm gilt bis zum 31. Dezember 2026.

Offizielle Quellen