Förderung für energiesparende Geräte

Stadtwerke HomburgDeutschland

Stromkunden erhalten 50 oder 100 Euro für effiziente Haushaltsgeräte, Balkonkraftwerke, Elektromobilität und Brauchwasser-Wärmepumpen.

Für neue Kühl- oder Gefrierschränke der Energieeffizienzklasse A, B, C oder D, Spülmaschinen oder Wärmepumpentrockner der Klasse A, B oder C sowie Waschmaschinen der Klasse A gibt es jeweils 50 Euro.

Eine Wallbox wird mit 50 Euro gefördert, ein E-Bike oder E-Roller mit 100 Euro, eine steckerfertige Photovoltaikanlage bis 800 Watt mit 50 Euro und eine Brauchwasser-Wärmepumpe mit 100 Euro.

Wer kann einen Antrag stellen?

Sie müssen Stromkunde der Stadtwerke Homburg sein und sich mit Ihrer Unterschrift für drei Jahre an deren Stromlieferung binden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Wenn die Förderbedingungen nicht eingehalten werden, wird die Förderung anteilig nach der Belieferungsdauer zurückgefordert.

Die Förderung der Haushaltsgeräte gilt 2026. Die Kaufzuschüsse für E-Bikes, E-Roller und Wallboxen gelten bis zum 31. Dezember 2026.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Anträge werden derzeit mit dem Formular 2026 angenommen. Die Haushaltsgeräteförderung gilt 2026; die Kaufzuschüsse für E-Bikes, E-Roller und Wallboxen gelten bis zum 31. Dezember 2026.

Füllen Sie den Förderantrag 2026 aus und unterschreiben Sie ihn. Reichen Sie die Rechnung und die genaue Gerätebezeichnung ein, bei Haushaltsgeräten zusätzlich die Energieeffizienzklasse. Eine Auszahlung ist nur mit allen diesen Angaben möglich.

Senden Sie den Antrag an Stadtwerke Homburg GmbH, Nicole Rubert, Lessingstraße 3, 66424 Homburg. Sie erreichen die Ansprechpartnerin unter kontakt@stadtwerke-homburg.de oder 06841 694-171.

Offizielle Quellen