Förderung für Energie und Mobilität

Stadtwerke MeerbuschDeutschlandendet am 31. Dez. 2026

200 € Zuschuss für bestehende und neue stm-Energiekunden, die eine Wärmepumpe in einem Gebäude im Meerbuscher Versorgungsgebiet installieren.

Die Wärmepumpenförderung innerhalb des Förderangebots für Energie und Mobilität unterstützt eine neue Wärmepumpe, die das Gebäude ohne einen weiteren Wärmeerzeuger beheizt (monovalenter Betrieb). Wohn- und Nichtwohngebäude sind förderfähig. Split-Klimageräte sind ausgeschlossen.

Der Zuschuss für die Wärmepumpe beträgt 200 €. Die Stadtwerke Meerbusch prüfen die Voraussetzungen und gewähren die Förderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sie müssen Ihren kompletten Energiebedarf durch die stm decken oder Neukunde sein. Mit der Förderung verpflichten Sie sich für zwei Jahre zur Belieferung Ihres kompletten Energiebedarfs durch die stm.
  • Das Gebäude muss im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Meerbusch und innerhalb des Einzugsgebiets Meerbusch liegen.
  • Stellen Sie den Antrag, bevor Sie die Maßnahme beauftragen oder umsetzen. Ein konzessionierter Fachhandwerker muss die neue Wärmeerzeugungsanlage einbauen.
  • Pro Objekt kann in einem Jahr nur eine Förderung beansprucht werden.
  • Sie müssen den Zuschuss zurückzahlen, wenn die Wärmepumpe ab Inbetriebnahme nicht mindestens 24 Monate ununterbrochen durch die stm versorgt wird.

So stellen Sie einen Antrag

Status
endet am 31. Dez. 2026
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Förderzeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2026, solange Fördermittel verfügbar sind. Antrag vor Beauftragung oder Umsetzung stellen. Bestehende und neue förderfähige Kunden können das Online-Formular nutzen.[^c4][^c6][^c7][^c17]

Nutzen Sie das Online-Förderformular der Stadtwerke Meerbusch und wählen Sie „Förderung für Wärmepumpe“. Reichen Sie alle erforderlichen Angaben und Unterlagen ein, bevor Sie die Maßnahme beauftragen oder umsetzen. Das Formular fragt Angaben zum Vorhaben und Gebäude ab. Liegt das Installateursangebot noch nicht vor, können Sie es später nachreichen. Akzeptieren Sie im Formular die geltenden Förderbedingungen.

Der Förderzeitraum 2026 läuft bis zum 31. Dezember oder endet früher, wenn das Fördervolumen ausgeschöpft ist. Auch Neukunden können das Formular nutzen.

Offizielle Quellen