Zuschuss für Elektrofahrräder
150 Euro Zuschuss pro neuem Elektrofahrrad für Stromkunden mit Wohn- oder Firmensitz in Schwerin.
Gefördert wird der Kauf eines neuen Pedelecs, E-Bikes oder elektrischen Lastenfahrrads ab dem 1. Januar 2026. Der Zuschuss beträgt 150 Euro pro Fahrrad. Auch umsatzsteuerpflichtige Unternehmen erhalten 150 Euro brutto. Pro Kunde werden höchstens zwei Fahrräder gefördert; dasselbe Fahrrad kann nur einmal bezuschusst werden.
Die Stadtwerke Schwerin überweisen den Zuschuss nach Prüfung des Antrags auf Ihr Konto. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Im Jahr 2026 werden insgesamt höchstens 20 Fahrräder gefördert. Entscheidend ist die Reihenfolge des Posteingangs der Anträge. Ist das Kontingent ausgeschöpft, endet das Programm vorzeitig.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen können einen Antrag stellen. Dieser Eintrag umfasst Antragsteller mit Wohn- oder Firmensitz in Schwerin innerhalb des Netzgebiets Schwerin.
- Sie müssen Käufer des Fahrrads sein und bei Auszahlung sowie mindestens ein weiteres Jahr danach Stromkunde der Stadtwerke Schwerin bleiben.
- Gebraucht- und Eigenbaufahrräder sowie Nachrüstsätze sind ausgeschlossen. Verbundene Unternehmen der Stadtwerke Schwerin erhalten keine Förderung.
- Verkaufen Sie das Fahrrad innerhalb eines Jahres nach der Förderzusage, müssen Sie den gesamten Zuschuss unverzüglich zurückzahlen. Sie müssen einer Besichtigung durch die Stadtwerke Schwerin oder einen beauftragten Dritten zustimmen, damit die zweckentsprechende Verwendung geprüft werden kann.
- Bei Missbrauch oder einem Verstoß gegen Ihre Verpflichtungen können die Stadtwerke Schwerin den Zuschuss gegebenenfalls zeitanteilig zurückfordern. Es gelten die zum Zeitpunkt der Förderung gültigen Förderrichtlinien.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- endet am 31. Dez. 2026
- Antragsschluss
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Antrag spätestens einen Monat nach Kauf stellen. Höchstens 20 Fahrräder im Jahr 2026; Vergabe nach Posteingang und vorzeitiges Ende bei ausgeschöpftem Kontingent.
Stellen Sie den Antrag spätestens einen Monat nach dem Fahrradkauf. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2026 und endet früher, wenn das Kontingent von 20 Fahrrädern erreicht ist.
Laden Sie den Förderantrag für 2026 herunter, füllen Sie ihn vollständig aus und unterschreiben Sie ihn. Schicken Sie ihn mit einer Kopie des Kaufbelegs per Post an Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS), Eckdrift 43–45, 19061 Schwerin. Die Stadtwerke prüfen Ihren Antrag und überweisen den bewilligten Zuschuss auf Ihr Konto.