Zuschuss zum Kauf eines E-Rollers
Stromkunden erhalten 100 Euro für einen fabrikneuen E-Roller im Strom-Liefergebiet der Stadtwerke Zweibrücken.
Für den Kauf eines fabrikneuen E-Rollers erhalten Sie aus dem Elektromobilitätsprogramm einen Zuschuss von 100 Euro. Das Geld wird auf das in der Fördervereinbarung angegebene Bankkonto überwiesen.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Sie müssen Stromkunde der Stadtwerke Zweibrücken sein, einen entsprechenden Versorgungsvertrag haben und eine Fördervereinbarung abschließen. Das geförderte Fahrzeug muss sich im Strom-Liefergebiet befinden.
- Kaufen Sie einen fabrikneuen, elektrisch betriebenen Serien-Roller. Leasing ist ausgeschlossen.
- Je Haushalt wird innerhalb von fünf Jahren höchstens ein E-Roller oder E-Motorrad gefördert. Eine gewerbliche Nutzung ist nach Rücksprache mit den Stadtwerken möglich.
- Die Vereinbarung geht von einem Strom-Liefervertrag über mindestens drei Jahre ab Auszahlung aus. Endet er im ersten, zweiten oder dritten Jahr nach Auszahlung, müssen Sie jeweils 90 %, 60 % oder 30 % des Zuschusses zurückzahlen.
- Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Für den E-Roller-Kauf nach dem Förderprogramm 2026; Strom-Liefervertrag und abgeschlossene Fördervereinbarung sind erforderlich.[^c1][^c3][^c9]
Füllen Sie die Fördervereinbarung 2026/I aus und unterschreiben Sie diese mit der Stadtwerke Zweibrücken GmbH. Reichen Sie die Kaufrechnung sowie den Versicherungsnachweis oder die Zulassung des E-Rollers ein. Wenden Sie sich für die Abwicklung an e-mobil@stadtwerke-zw.de oder 06332 874-410 / -411. Die Anschrift lautet Gasstraße 1, 66482 Zweibrücken.