Zuschuss für private Regenwasserzisternen

Land SteiermarkÖsterreichbis zu 1000 EURgeschlossen

Private Antragsteller erhalten bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, höchstens 1.000 €, für eine neue Zisterne zur Gartenbewässerung in teilnehmenden Gemeinden in sieben steirischen Bezirken.

Mit einer Regenwasserzisterne können Sie Ihren privaten Garten bewässern und Verbrauchsspitzen bei der Trinkwasserversorgung verringern. Förderfähig sind die Kosten für Behälter, Material und Einbau, die Sie mit Firmenrechnungen und Zahlungsbelegen nachweisen. Der Umbau bestehender Anlagen, Pumpen, Verteilungsleitungen und Eigenleistungen sind ausgeschlossen.

Die Förderung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten und höchstens 1.000 € für eine Zisterne pro Antragsteller. Das Land Steiermark prüft den Antrag; ein Förderungsanspruch entsteht erst durch einen rechtsverbindlichen Förderungsvertrag. Die Mittel hängen vom verfügbaren Gemeindekontingent ab. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die endgültige Höhe wird anhand der tatsächlichen Investitionskosten festgestellt.

Nach Unterzeichnung des Förderungsvertrags erfolgt die Auszahlung bis zum Ende des jeweiligen Jahres über die Gemeinde oder direkt an Sie. Werden die Förderbedingungen nicht eingehalten, müssen Sie die Förderung auf Aufforderung ganz oder teilweise unverzüglich zurückzahlen.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sie beantragen die Förderung als privater Antragsteller über eine Gemeinde, die am Landesprogramm teilnimmt.
  • Die neue Zisterne muss mindestens 5 m³ (5.000 Liter) fassen und in einem der Bezirke Deutschlandsberg, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Südoststeiermark, Voitsberg oder Weiz liegen. Sie dient der privaten Gartenbewässerung.
  • Beantragen Sie die Förderung nach der Errichtung im selben Jahr oder im Folgejahr. Für 2026 kommen damit neue Zisternen aus 2026 oder 2025 infrage. Die allgemeine Pflicht, den Antrag vor Beginn der Arbeiten einzureichen, gilt für diese privaten Zisternen nicht.
  • Pro Antragsteller wird nur eine Zisterne gefördert. Bewahren Sie Firmenrechnungen und Zahlungsbelege für Behälter, Material und Einbau auf.

So stellen Sie einen Antrag

Status
geschlossen
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Bestätigte Antragsfrist nur für Feistritztal: Antrag beim Bauamt bis 16. Oktober 2026. Andere teilnehmende Gemeinden haben eigene Einreichungsmodalitäten.[^c11][^c3]
  • Neu errichtete Zisternen aus 2026 oder 2025 können berücksichtigt werden. Die Förderung hängt vom Gemeindekontingent ab.[^c3][^c10]
  • Die Frist Ende Oktober gilt für Sammelmeldungen der Gemeinden an das Land, nicht für private Anträge in Feistritztal.[^c10][^c11]

Reichen Sie den Antrag nach der Errichtung bei Ihrer teilnehmenden Gemeinde ein. Geben Sie Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Bankverbindung an und legen Sie Rechnungen und Zahlungsbelege vor. Die Gemeinde bestätigt die ordnungsgemäße Errichtung, das Speichervolumen und die Rechnungssumme und übermittelt die Förderdaten an das Land Steiermark.

In Feistritztal ist der Antrag bis zum 16. Oktober 2026 beim Bauamt einzureichen. Das Gemeindeamt befindet sich in Hirnsdorf 252, 8221 Feistritztal; Kontakt: gde@feistritztal.gv.at oder +43 3113 8866. Dieser Termin ist die bestätigte örtliche Antragsfrist. Für andere teilnehmende Gemeinden gelten deren jeweilige Einreichungsmodalitäten.

Die Gemeinde muss ihre Sammelmeldung bis Ende Oktober an das Land übermitteln. Diese spätere Verwaltungsfrist verlängert die Antragsfrist in Feistritztal nicht.

Offizielle Quellen