Zusatzbeitrag zu Energieförderungen
Zusätzlicher Gemeindebeitrag für Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Vaz/Obervaz, wenn bereits eine entsprechende Förderzusage des Kantons Graubünden vorliegt.
Die Gemeinde zahlt zusätzlich 10 % des kantonalen Förderbeitrags nach dem Energiegesetz des Kantons Graubünden, höchstens CHF 30 000 pro Projekt. Die 10 % beziehen sich auf den Kantonsbeitrag, nicht auf die gesamten Investitionskosten. Alle Beiträge der öffentlichen Hand zusammen dürfen 50 % der Projektaufwendungen nicht übersteigen.
Unterstützt werden Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Je nach entsprechender kantonaler Förderzusage kommen beispielsweise Dämmungen, erneuerbare Heizsysteme und Solaranlagen infrage.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Das Vorhaben muss auf dem Gemeindegebiet von Vaz/Obervaz liegen und einen Förderbeitrag des Kantons Graubünden nach dessen Energiegesetz zugesichert erhalten haben.
- Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie Studien sind vom kommunalen Zusatzbeitrag ausgeschlossen.
- Das Programm gilt für Projekte ab dem 1. Januar 2026. Reichen Sie das Gemeindegesuch vor Baubeginn und innerhalb von 90 Tagen nach der kantonalen Zusicherung ein.
- Die Gesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Wird der jährliche Beitragsrahmen überschritten, kommen Gesuche auf eine Warteliste. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; der Gemeindevorstand kann die Förderhöhe einmal jährlich anpassen.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Gesuch vor Baubeginn und innerhalb von 90 Tagen nach der kantonalen Zusicherung einreichen. Bei Überschreitung des jährlichen Beitragsrahmens werden Gesuche auf eine Warteliste gesetzt.[^c3]
Senden Sie die kantonale Förderverfügung nach Erhalt per E-Mail an die Werke Vaz/Obervaz: bauundwerke@vazobervaz.ch. Beachten Sie dabei beide oben genannten Einreichungsbedingungen. Über den Gemeindebeitrag entscheidet der Leiter Werke.
Die Förderzusage gilt zwei Jahre ab dem Datum der Zusicherung. Reichen Sie für die Auszahlung anschliessend die kantonale Auszahlungsbestätigung und das Abschlussformular bei derselben E-Mail-Adresse nach. Erst nach Erhalt dieser Unterlagen zahlt die Gemeinde ihren Beitrag aus.