Förderung für Solaranlagen auf Dachgärten
Natürliche und juristische Personen können einen Zuschuss für Solaranlagen erhalten, die gemeinschaftlich genutzte oder öffentlich zugängliche Aufenthaltsflächen auf Wiener Dächern beschatten.
Neue Solarmodule über einer Dachfläche für Bewohnerinnen, Besucherinnen oder Angestellte erzeugen Strom und spenden Schatten. Die überdachte Fläche muss mindestens 20 m² groß sein. Eine Begrünung oder Bepflanzung ist nicht erforderlich.
Der Zuschuss entspricht dem niedrigsten dieser drei Beträge: 600 Euro je kWp förderfähiger installierter Spitzenleistung, 30 % der förderfähigen Kosten nach Abzug der Stromerlöse der ersten fünf Jahre oder 50.000 Euro je Anlage. Die Erlöse werden mit 3,5 Cent je kWh bewertet und von den Kosten abgezogen, bevor der Satz von 30 % angewendet wird. Förderfähig ist nur die Leistung, die unmittelbar die darunterliegende begehbare Fläche beschattet. Die endgültige Auszahlung erfolgt nach Umsetzung und Vorlage der Abrechnungsunterlagen.
Förderfähig sind neue Module, die notwendige Unterkonstruktion, Montage, Verrohrung und Armaturen, Messeinrichtungen, Planung, Beratung und Gutachten. Umsatzsteuer zählt nur mit, soweit sie nicht als Vorsteuer zurückerstattet wird.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Natürliche und juristische Personen können eine Anlage in Wien beantragen. Die beschattete Dachfläche muss öffentlich zugänglich oder gemeinschaftlich nutzbar sein, etwa für Bewohnerinnen, Besucherinnen oder Angestellte.
- Die Anlage muss mindestens 1 kWp Spitzenleistung haben, im Netzparallelbetrieb arbeiten, ins öffentliche Netz einspeisen können und jährlich mindestens 800 Volllaststunden erreichen. Das bedeutet: Der prognostizierte Jahresertrag geteilt durch die Spitzenleistung muss mindestens 800 Stunden ergeben. Den Ertragsnachweis erstellt eine Fachfirma. Gibt es bereits eine PV-Anlage mit Zählpunkt, ist kein zusätzlicher Zählpunkt nötig.
- Stellen Sie den Antrag vor Bestellung, Anzahlung, Baubeginn oder einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht. Finanzierung und Umsetzung müssen unter Berücksichtigung des Zuschusses gesichert sein.
- Nicht förderfähig sind Stromspeicher, neue Zählerkästen oder Zählertausch, Entsorgung, Miete und Gebühren, Garantie- und Versicherungskosten, Stromrechnungen, Backup-Systeme, Displays, Laderegler, in Eigenleistung verbaute Materialien und gebrauchte Module. Die Stadt schließt zudem Dacheindeckung und Schneefang aus.
- Die Kombination mit anderen Förderungen ist ausgeschlossen, einschließlich EAG-/OeMAG-Förderungen und Förderungen des Klima- und Energiefonds. Melden Sie weitere beantragte oder erhaltene Förderungen sofort.
- Bei Leasing, Mietkauf, Contracting oder ähnlicher Finanzierung muss die Anlage spätestens mit der letzten Rate in Ihr Eigentum übergehen.
- Unternehmen, die nach dem EU-Test für finanzielle Schwierigkeiten in Artikel 2 Absatz 18 als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gelten, können keine Förderung nach den EU-Gruppenfreistellungsregeln erhalten. Bei Förderungen nach diesen Regeln schließt eine nicht erfüllte EU-Rückforderungsanordnung für rechtswidrige Beihilfen die Förderung ebenfalls aus.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Vorbehaltlich verfügbarer Mittel; Antrag vor Bestellung, Anzahlung oder Baubeginn.
Beantragen Sie die Förderung ausschließlich online bei Kommunalkredit Public Consulting (KPC), über das Formular für Privatpersonen oder für Betriebe und juristische Personen. Wählen Sie als Montagevariante „PV-Dachgarten“. Benötigt werden das Angebot einer Fachfirma, eine Bestätigung der Leistung auf dem Dachgarten, ein Plan mit kWp und m², ein Nachweis der gemeinschaftlichen Zugänglichkeit, die Prognose des Jahresertrags und ein Lichtbildausweis. Privatpersonen können sich stattdessen über ID Austria authentifizieren.
Anträge sind ganzjährig möglich, vorbehaltlich verfügbarer Mittel. Nach Bestätigung des Antragseingangs durch KPC können Sie auf eigenes Risiko beginnen. Die Anlage muss innerhalb von 24 Monaten ab Förderzusage fertig sein. Bei einer außergewöhnlichen Verzögerung schicken Sie der Förderstelle eine E-Mail mit Gründen und voraussichtlichem Fertigstellungstermin; eine Verlängerung ist mit ihr zu vereinbaren.
Nach Genehmigung unterschreiben Sie die Annahmeerklärung und senden sie zusammen mit der Endabrechnung an KPC zurück. Erst mit Übermittlung der unterschriebenen Erklärung wird der Vertrag rechtsgültig. Zur Abrechnung gehören Rechnungen, Zahlungsnachweise, die Bestätigung des Einspeisezählpunkts, eine gegebenenfalls erforderliche Baubewilligung, der unterschriebene Vertrag, die elektrische Funktionsprüfung und Fotos der Anlage. Fertigstellung und Endabrechnung müssen bis zum vertraglich festgelegten Termin erfolgen.
Melden Sie Beginn und Fertigstellung; Änderungen benötigen die Zustimmung der Förderstelle. Verzögerungen sind sofort zu melden. Dauert die Umsetzung länger als zwei Jahre, sind jährliche Fortschrittsberichte mit Ausgabenübersicht nötig. Die allgemeinen Regeln verlangen innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung einen Endbericht über Stromerzeugung, Leistung, Technologie und Jahresertrag im Verhältnis zu den Kosten, sofern die Förderstelle nicht in einem begründeten Fall darauf verzichtet.
Bewahren Sie Belege für die im Vertrag vorgesehene gesetzliche Frist auf und ermöglichen Sie Kontrollen. Unrichtige Angaben, zweckwidrige Verwendung, Verstöße gegen Förderbedingungen, nicht mehr prüfbare Abrechnungen innerhalb von fünf Jahren oder Eigentumsänderungen vor Fertigstellung oder innerhalb von fünf Jahren danach, die den Förderzweck vereiteln, können zur Rückforderung führen. Rückzahlungen sind ab Auszahlung mit dem bei Fördergewährung festgelegten EU-Referenzzinssatz zu verzinsen.