Rückerstattung für ÖV-Abonnements

Gemeinde WittenbachSchweizbis zu 250 CHFendet am 15. Jan. 2027

Einwohnerinnen und Einwohner erhalten 25 % der Kosten eines 2026 gekauften personalisierten ÖV-Abonnements zurück, höchstens CHF 250 pro Person für das Jahr.

Der kommunale Energiefonds erstattet einen Teil der Kosten Ihres ÖV-Abonnements. Dazu gehören beispielsweise ein Generalabonnement (GA) sowie Monats- oder Jahresabonnements von Ostwind. Der jährliche Höchstbetrag von CHF 250 pro Person versteht sich inklusive Mehrwertsteuer.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sie müssen in Wittenbach wohnen.
  • Ihr personalisiertes ÖV-Abonnement muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 gekauft worden sein.
  • Halbtax-Abonnements sind ausgeschlossen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
endet am 15. Jan. 2027
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Nur personalisierte ÖV-Abonnements mit Kaufdatum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 sind beitragsberechtigt. Das Gesuch muss mit allen erforderlichen Unterlagen bis zum 15. Januar 2027 eingereicht werden.[^c4][^c5]

Laden Sie das Gesuchsformular 2026 herunter und füllen Sie es aus. Tragen Sie Ihre persönlichen Angaben, die Abonnementdaten und die Bank- oder Postverbindung für die Rückerstattung ein. Legen Sie eine Kopie der Rechnung oder Kaufquittung mit Kaufdatum und Preis sowie eine Kopie Ihres personalisierten Abonnements, etwa des SwissPass, bei. Bestätigen Sie mit Datum und Unterschrift, dass Ihre Angaben wahrheitsgetreu sind und Sie die Bedingungen erfüllen.

Reichen Sie das vollständige Gesuch bis zum 15. Januar 2027 per E-Mail an bauverwaltung@wittenbach.ch ein. Alternativ können Sie es persönlich oder per Post an Gemeinde Wittenbach, Bauverwaltung, Dottenwilerstrasse 2, 9300 Wittenbach, übermitteln. Unvollständige Gesuche können nicht bearbeitet werden.

Offizielle Quellen