KlimaStadt-Zuschuss: Lärmgutachten für Wärmepumpen

Stadt WürzburgDeutschland250–4000 EUR

Zuschuss für Privatpersonen und Organisationen, die ein gemeinschaftliches Lärmgutachten für Luftwärmepumpen an mindestens zwei bestehenden Gebäuden in Würzburg erstellen lassen.

Das Programm KlimaStadt Würzburg hilft Nachbarinnen und Nachbarn, geeignete Aufstellorte für Luftwärmepumpen zu finden, damit deren gemeinsamer Geräuschpegel die gesetzlichen Vorgaben einhält. Dieser Förderbaustein unterstützt ein fachliches Lärmgutachten für mindestens zwei bestehende Gebäude, nicht die Anschaffung der Wärmepumpen.

Der Zuschuss beträgt 80 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 4.000 € je Gutachten. Separate Gutachten für Gebäude auf unmittelbar angrenzenden Grundstücken zählen als ein Gutachten. Zuschüsse unter 250 € sind ausgeschlossen. Grundlage sind grundsätzlich die Nettokosten. Eigenleistungen und Lieferkosten werden nicht gefördert; die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Andere Fördermittel dürfen hinzukommen, soweit deren Regeln dies zulassen. Alle Zuschüsse von Bund, Land und Kommune zusammen dürfen höchstens 90 % der förderfähigen Kosten abdecken; niedrigere Grenzen anderer Fördergeber gelten ebenfalls. Der städtische Zuschuss wird zuerst gekürzt. Melden Sie eine Überschreitung und reduzieren Sie den Zuschuss beziehungsweise zahlen Sie den überhöhten Anteil zurück. Für dieselben geförderten Ausgaben ist die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ausgeschlossen.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Privatpersonen und Organisationen können einen Antrag stellen. Das Vorhaben muss im Stadtgebiet Würzburg liegen; über räumliche Ausnahmen entscheidet die Stadt im Einzelfall. Holen Sie das Einverständnis der Eigentümerinnen und Eigentümer, gegebenenfalls den Beschluss der Eigentümerversammlung sowie bei Vertretung einen Vollmachtsnachweis ein.
  • Das Gutachten muss Luftwärmepumpen für mindestens zwei bestehende Gebäude umfassen und von einem Fachbetrieb erstellt werden. Die Förderung wird einmalig pro Grundstück gewährt. Das Vorhaben muss freiwillig sein: Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Pflichten, baurechtlicher Auflagen oder verbindlicher Vereinbarungen sind ausgeschlossen.
  • Das Gutachten muss die örtlichen Gegebenheiten in einem Rechenmodell berücksichtigen, mit Ihnen geeignete Betriebsparameter abstimmen, die Aufstellorte bestimmen und die gemeinsamen Geräuschpegel berechnen und mit den gesetzlichen Vorgaben abgleichen. Bei Grenzwertüberschreitungen muss es die Konflikte untersuchen und bessere Aufstellorte oder andere Verbesserungen erarbeiten. Der Fachbetrieb muss Ihnen die Ergebnisse vorstellen und erklären.
  • Nicht gefördert werden Lärmgutachten, Auslegung und Fachplanung für eine gemeinschaftliche zentrale Wärmelösung, die über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert wird. Vorhaben, die ausschließlich ein Gebäude versorgen, sind ebenfalls ausgeschlossen.
  • Erforderliche Genehmigungen müssen Sie gesondert einholen; der Förderbescheid ersetzt sie nicht. Die Umsetzung muss den geltenden Rechtsvorschriften und technischen Standards entsprechen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Für gemeinschaftliche Lärmgutachten für Wärmepumpen in Würzburg; Förderung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
  • Online-Anträge sind seit dem 25. April 2026 möglich.

Stellen Sie den Antrag bei der Stadt Würzburg über das Online-Formular und wählen Sie „Gemeinschaftliches Standortgutachten“. Reichen Sie eine Projektbeschreibung, ein Angebot oder eine detaillierte Kostenschätzung, Fotos des Ausgangszustands und gegebenenfalls einen Beschluss der Eigentümerversammlung oder eine Vollmacht ein.

Warten Sie vor dem Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrags und vor Beginn der Arbeiten auf den Förderbescheid. Reine Planungsleistungen gelten nach der allgemeinen Richtlinie nicht als Beginn. In begründeten Ausnahmefällen können Sie nach der Antragstellung per E-Mail an klimafoerderung@stadt.wuerzburg.de eine schriftliche Erlaubnis zum vorzeitigen Beginn beantragen. Beginnen Sie erst nach dieser Erlaubnis; sie begründet keinen Förderanspruch.

Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung, Einreichung und Prüfung der Abschlussrechnung, des fertigen Gutachtens und der erforderlichen Fotos sowie nach Abnahme durch die Stadt. Die Stadt kann die Umsetzung vor Ort überprüfen. Die Förderung hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Rufen Sie die Mittel innerhalb von zwölf Monaten nach Maßgabe des Förderbescheids ab. Vor Fristablauf können Sie in begründeten Fällen schriftlich eine einmalige Verlängerung um höchstens sechs Monate beantragen; die Stadt entscheidet darüber. Melden Sie Änderungen sofort und holen Sie vor deren Ausführung die Zustimmung der Stadt ein. Maßgeblich sind die tatsächlich abgerechneten Kosten; der Zuschuss kann nachträglich nicht erhöht werden.

Verstöße gegen die Förderbedingungen können zum Widerruf, zur sofortigen Rückzahlung und zu Zinsen führen. Die Stadt darf eingereichte Fotos und Texte im Rahmen der Veröffentlichungserlaubnis des Programms veröffentlichen.

Offizielle Quellen