Förderbeitrag für Wärmedämmung
Gebäudeeigentümer im Kanton Zug erhalten Beiträge für die Dämmung älterer Gebäude und einen Zusatzbeitrag, wenn sie geeignete Dach- oder Fassadendämmungen mit Photovoltaik kombinieren.
Dieser Eintrag beschreibt die Wärmedämmung im kantonalen Förderprogramm Energie. Der Beitrag beträgt 60 Franken pro Quadratmeter förderberechtigtes gedämmtes Bauteil. Wird gleichzeitig auf dem gedämmten Dach oder der Fassade eine Photovoltaikanlage installiert, kommen weitere 60 Franken pro Quadratmeter dieses gedämmten Bauteils hinzu. Dafür muss die Anlage mindestens 20% der gedämmten Fassadenfläche oder 50% der gedämmten Fläche eines Steil- oder Flachdachs belegen.
Der Mindestbeitrag beträgt 3’000 Franken pro Gesuch. Der Beitrag darf weder 50% der Gesamtinvestition noch den zugesicherten Betrag überschreiten. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss und Prüfung der Arbeiten. Es besteht kein Rechtsanspruch; Beiträge sind nur möglich, solange das jährliche Förderbudget nicht ausgeschöpft ist.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Das Gebäude muss im Kanton Zug stehen. Die rechtskräftige Baubewilligung muss vor dem 1. Januar 2000 erteilt worden sein. Die Eigentümerschaft oder eine Vertretung stellt das Gesuch. Pro eidgenössischem Gebäudeidentifikator (EGID) ist ein Gesuch einzureichen. Ein bestehendes Gesuch für die Wärmedämmung desselben Gebäudes muss zuerst abgeschlossen werden.
- Förderberechtigt sind Bauteile, die an ursprünglich beheizte Gebäudeteile grenzen. Die Dämmung eines unbeheizten Estrichs oder Kellers gegen aussen ist ebenfalls möglich, wenn das angrenzende Geschoss beheizt ist. Ausgeschlossen sind neue Anbauten und Aufstockungen, Fenster, Bauteile gegen unbeheizte Räume, Balkonüberdeckungen, Vordächer, Mauerscheiben zwischen Balkonen, Mauervorsprünge und Schottenwände.
- Der U-Wert beschreibt den Wärmedurchgang eines Bauteils: Je niedriger er ist, desto geringer ist der Wärmeverlust. Nach der Dämmung gelten höchstens 0.20 W/(m²K) gegen Aussenklima oder bis zwei Meter im Erdreich, 0.25 W/(m²K) mehr als zwei Meter im Erdreich und 0.15 W/(m²K) für alle Flachdächer. Vor der Erneuerung darf das Bauteil den verlangten Wert noch nicht erreichen; die Verbesserung muss mindestens 0.07 W/(m²K) betragen. Bestehende Dämmungen sind nachzuweisen. Bei geschützten Bauten oder Bauteilen sind höchstens 0.30 W/(m²K) möglich, wenn das Amt für Denkmalpflege und Archäologie den Nachweis bestätigt, dass die normalen Werte nicht erreichbar sind.
- Ab einem erwarteten Förderbeitrag von 10’000 Franken pro Gesuch ist ein GEAK Plus erforderlich: ein Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht. Für Gebäudekategorien, für die kein GEAK Plus erstellt werden kann, ist eine Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung nach dem Pflichtenheft des Bundesamts für Energie einzureichen.
- Öffentliche Bauten von Bund oder Kanton sind ausgeschlossen. Gemeindebauten sind förderberechtigt, ebenso Institutionen, die ganz oder teilweise über ein pauschales kantonales Budget (Globalkredit) finanziert werden und auf die Regierungsrat oder Kantonsparlament keinen direkten Einfluss nehmen können. Unternehmensstandorte mit einer Verminderungsverpflichtung nach dem CO₂-Gesetz, etwa einer Befreiung von der CO₂-Abgabe, oder mit Teilnahme am Emissionshandel sind ausgeschlossen.
- Die Arbeiten müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Beauftragten Prüfern ist Zugang zu Anlagen und zugehörigen Dokumenten zu gewähren. Unrechtmässig erwirkte Beiträge sind mit Zinsen zurückzuzahlen, insbesondere bei falschen oder unvollständigen Angaben, zweckwidriger Verwendung oder nicht erfüllten Förderauflagen. Ausbezahlte Beiträge werden der kantonalen Steuerverwaltung gemeldet.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Vollständiges unterschriebenes Gesuch samt Beilagen vor Baubeginn einreichen. Beiträge hängen vom verbleibenden Jahresbudget ab.
Erfassen Sie das Gesuch vor Baubeginn im Zuger Portal des Gebäudeprogramms. Drucken Sie das erzeugte Formular aus, unterschreiben Sie es und reichen Sie es mit den erforderlichen Unterlagen bei der Bearbeitungsstelle Zug ein: Effienergie AG, Neugasse 10, 8005 Zürich (zug@dasgebaeudeprogramm.ch; 041 723 63 75). Massgebend für Eingabedatum und geltende Bedingungen sind der Eingang des E-Mails oder der Poststempel. Unvollständige Gesuche gelten als nicht eingereicht. Ein Baubeginn nach der Eingabe, aber vor der schriftlichen Zusage erfolgt auf eigenes Risiko.
Beizulegen sind Situationsplan, aktuelle Gebäude- und Bauteilfotos, Offerten, Flächenberechnungen sowie U-Wert-Berechnungen vor und nach der Sanierung mit bezeichneten bestehenden Schichten. Bestehende Dämmungen sind nachzuweisen. Ist eine Dämmung nicht genau identifizierbar, ist in der Berechnung ein Lambda-Wert (Wärmeleitfähigkeit) von höchstens 0.05 W/mK einzusetzen. Ab 10’000 Franken ist die Energieanalyse beizulegen; für geschützte Bauten der unterschriebene Nachweis der Denkmalpflege und für den Photovoltaikbonus die Offerte, der Flächenbelegungsnachweis und das Moduldatenblatt.
Erfassen Sie nach den Arbeiten den Abschluss im selben Portal. Reichen Sie das unterschriebene Abschlussformular, Rechnungskopien mit Angaben zu Dämmmaterial, Stärke und Fläche, höchstens zehn Fotos, bei Änderungen neue Flächen- oder U-Wert-Berechnungen und Zahlungsangaben ein. Die Unterlagen müssen spätestens zwei Jahre nach Erhalt der Zusage bei Effienergie AG eintreffen. Eine Fristverlängerung ist schriftlich zu beantragen und zu begründen. Nach Prüfung wird der Beitrag ausbezahlt.