Umwelt- und Energiezuschüsse — Balkonkraftwerk
Eigentümer erhalten 25 % des Kaufpreises, höchstens 200 €, für ein Balkonkraftwerk unter 800 W an einer Wohnung in Mersch.
Der kommunale Zuschuss hilft beim Kauf einer kleinen Balkonanlage, die Solarstrom erzeugt. Er beträgt 25 % des Kaufpreises und höchstens 200 €.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Der Eigentümer füllt den Antrag aus.
- Das Balkonkraftwerk muss eine Leistung unter 800 W haben.
- Die Anlage muss einer Wohnung oder einem Wohnhaus im Gemeindegebiet Mersch dienen. Gegebenenfalls sind auch Gartenhäuser als ergänzende Wohngebäude förderfähig. Pro Wohnung ist nur ein Zuschussantrag zulässig.
- Bei falschen Erklärungen oder unrichtigen Angaben muss der Zuschuss zurückgezahlt werden.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Ein Antrag pro Wohnung.[^c3]
Füllen Sie das Antragsformular für erneuerbare Energien aus, wählen Sie das Balkonkraftwerk und unterschreiben Sie. Fügen Sie die Originalrechnung, die Baugenehmigung oder Bauanzeige und einen Bankverbindungsnachweis bei. Unterschreiben Sie die Erklärung, dass die Angaben wahr sind und die Kopien den Originalen entsprechen.
Senden Sie Formular und Nachweise an das Collège des Bourgmestre et Echevins de la commune de Mersch, B.P. 93, L-7501 Mersch.