Kredit für die energetische Sanierung von Wohngebäuden

KfWDeutschlandbis zu 150.000 EUR

Bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit für die Sanierung eines ganzen Wohngebäudes oder den Kauf eines frisch sanierten Wohngebäudes in Deutschland. Ein Tilgungszuschuss verringert den zurückzuzahlenden Betrag.

Finanzieren Sie eine umfassende Sanierung, mit der ein bestehendes Wohngebäude einen der von der KfW geförderten Effizienzhaus-Standards erreicht. Auch der Kauf eines frisch sanierten Wohngebäudes ist möglich, wenn die förderfähigen Sanierungskosten im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind. Für die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Fachperson für Energieeffizienz ist eine zusätzliche Finanzierung möglich.

Der Hauptkredit beträgt bis zu 150.000 € je Wohneinheit. Nach erfolgreichem Abschluss reduziert ein Tilgungszuschuss die Kreditschuld. Seine Höhe richtet sich nach dem erreichten Standard. Wenn die jeweiligen Voraussetzungen für Nachhaltigkeit, besonders schlechte energetische Ausgangsqualität oder serielle Sanierung erfüllt sind, kann die Entlastung steigen – bis zur im Programm angegebenen Ersparnis von 40 %.

Wer kann einen Antrag stellen?

Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und weitere im Programm aufgeführte Rechtsträger können den Kredit für Wohnimmobilien in Deutschland nutzen. Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Die Sanierung muss eine der geförderten Effizienzhaus-Stufen erreichen. Diese vergleichen die Energieeffizienz des sanierten Gebäudes mit einem Referenzgebäude: Je kleiner die Kennzahl, desto höher die Effizienz. Eine zugelassene Fachperson für Energieeffizienz muss den geplanten Standard bestätigen. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bestehender Kredite, die Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sowie Photovoltaikanlagen, die zur Einspeisung ins Netz vorgesehen sind.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Stellen Sie den Antrag über einen Finanzierungspartner vor Baubeginn oder der ersten Kaufpreiszahlung. Die Finanzierung hängt von verfügbaren Bundesmitteln ab.

Beauftragen Sie eine zugelassene Fachperson für Energieeffizienz mit der Planung und der „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Darin wird der geplante Standard für den Kreditantrag festgehalten. Wenden Sie sich damit an eine Bank, Bausparkasse, Versicherung oder einen anderen Finanzierungspartner der KfW. Dieser stellt den Antrag für Sie. Beantragen Sie den Kredit vor Baubeginn beziehungsweise vor der ersten Kaufpreiszahlung. Wenn Sie schon vorher einen Vertrag über die Arbeiten abschließen, nutzen Sie die von der KfW vorgesehene Vertragsgestaltung mit Bedingung oder den Weg über ein dokumentiertes Beratungsgespräch. Die Möglichkeit des dokumentierten Beratungsgesprächs gilt nicht beim Kauf eines frisch sanierten Wohngebäudes.

Offizielle Quellen