Jung kauft Alt – Kredit für den Kauf eines bestehenden Eigenheims (308)

KfWDeutschlandbis zu 180.000 EUR

Ein zinsverbilligter Kredit von bis zu 180.000 Euro für Familien, die ein bestehendes Eigenheim in Deutschland kaufen und innerhalb von 4½ Jahren energetisch sanieren.

Der Kredit finanziert den Kaufpreis einschließlich Grundstück für eine Wohneinheit, die Sie selbst bewohnen werden. Die Sanierung selbst sowie Notar- und Maklerkosten und die Grunderwerbsteuer sind nicht enthalten.

Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind können Sie bis zu 140.000 Euro leihen, mit zwei Kindern bis zu 160.000 Euro und ab drei Kindern bis zu 180.000 Euro – höchstens jedoch den Kaufpreis. Das sind Höchstbeträge, keine Mindestkreditsummen.

Sie zahlen den Kredit mit Zinsen zurück. Bei einer Variante zahlen Sie zunächst nur Zinsen, danach gleichbleibende monatliche Raten aus Zins und Tilgung; die Gesamtlaufzeit beträgt 7–35 Jahre. Bei der Alternative mit 7–10 Jahren Laufzeit zahlen Sie laufend Zinsen und den gesamten Kreditbetrag am Ende auf einmal zurück. Der Zinssatz ist bis zu zehn Jahre festgeschrieben. Die Zinsverbilligung aus Bundesmitteln gilt nur während der ersten Zinsbindung.

Welche Sicherheiten Sie für den Kredit stellen müssen, vereinbaren Sie mit Ihrem Finanzierungspartner. Nach den Produktbedingungen ist eine vorzeitige Rückzahlung nur für den gesamten offenen Betrag und gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Zusätzliche Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, auch Alleinerziehende, mit mindestens einem leiblichen oder angenommenen Kind unter 18 Jahren im Haushalt bei Antragstellung. Die KfW berücksichtigt auch ein Kind, das am Antragstag 18 wird; später geborene Kinder zählen nicht mit.
  • Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf bei einem Kind höchstens 90.000 Euro betragen, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem berücksichtigungsfähigen Kind. Maßgeblich ist der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Eltern beziehungsweise Partner im künftigen Haushalt aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor dem Antrag: bei einem Antrag 2026 also aus 2024 und 2023. Einkommen der Kinder zählen nicht mit.
  • Bei Antragstellung dürfen weder die betreffenden Eltern beziehungsweise Partner noch deren Kinder bereits Wohneigentum oder einen Anteil daran in Deutschland besitzen – unabhängig davon, ob es selbst genutzt, vermietet oder leerstehend ist. Niemand, der den Antrag stellt oder im künftigen Haushalt leben wird, darf bereits Baukindergeld (424), Wohneigentum für Familien – Neubau (300) oder diese Förderung (308) erhalten haben.
  • Die Eltern beziehungsweise Partner oder der alleinerziehende Elternteil müssen mindestens 50 % des gekauften Wohneigentums besitzen. Mindestens eine dieser Personen muss es als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz nutzen. Die Selbstnutzung ist für mindestens fünf Jahre ab Einzug vorgeschrieben. Sie darf für höchstens zwei Jahre unterbrochen werden; die Pflicht verlängert sich dann um diese Zeit, endet aber spätestens mit der ersten Zinsbindung. Insgesamt muss die Immobilie mindestens zehn Jahre zum Wohnen genutzt werden. Änderungen wie die Aufgabe der Selbstnutzung oder ein Eigentumsanteil unter 50 % sind unverzüglich über den Finanzierungspartner zu melden; die KfW kann die Förderung anteilig zurückfordern. Bei einem Verkauf innerhalb der zehn Jahre müssen Sie die Käufer auf die Förderung, die Wohnnutzungspflicht und das Verbot hinweisen, die energetische Qualität des Gebäudes zu verschlechtern.
  • Bei Antragstellung muss ein gültiger Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis die Klasse F, G oder H nachweisen. Innerhalb von 54 Monaten nach KfW-Zusage müssen Sie einen der folgenden Sanierungswege abschließen.

Beim Sanierungsweg für das gesamte Gebäude müssen Sie mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE erreichen. Das sind festgelegte energetische Gebäudestandards einschließlich Anforderungen an erneuerbare Energien. Eine unabhängig und gesondert beauftragte Energieeffizienz-Expertin oder ein entsprechender Experte muss die Sanierung beurteilen und die Einhaltung der technischen Anforderungen bestätigen. Die Fachkraft muss in der bei der dena geführten Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sein. Nutzen Sie dafür die Expertensuche für Wohngebäude. Auch bei einem besseren Effizienzhausstandard sind die Anforderungen der EE-Klasse einzuhalten.

Alternativ setzen Sie alle vier Einzelmaßnahmen nach den technischen Anforderungen der BEG EM um: Heizungstausch mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien, Fenstertausch, Fassadendämmung und Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke gegen unbeheizte Dachräume. Ein Heizungstausch entfällt, wenn die Anlage bereits mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzt oder das Gebäude ausschließlich über ein Wärmenetz versorgt wird. Bauteilflächen oder Teilflächen, die bereits die Anforderungen an bestehende Außenbauteile nach EnEV 2001 Anhang 3 erfüllen, sind von der Sanierung ausgenommen.

Wird nach der Sanierung das vorgeschriebene Ziel verfehlt, aber mindestens Effizienzhaus 100 EE als weniger anspruchsvoller Gebäudestandard erreicht, steigt der jährliche Sollzinssatz um einen Prozentpunkt – ab Sanierungsabschluss, spätestens 54 Monate nach Zusage. Das ist eine Folge des verfehlten Ziels, kein frei wählbares Sanierungsziel bei Antragstellung.

Der Kauf über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), also über eine rechtliche Personengesellschaft, ist ausgeschlossen. Das ist nicht dasselbe wie der gemeinsame Kauf durch antragsberechtigte Privatpersonen eines Haushalts. Auch die Nutzung durch Wohngemeinschaften, Ferien- und Wochenendimmobilien sowie reine Grundstückskäufe sind ausgeschlossen. Sie dürfen mit diesem Kredit weder bestehende Kredite ablösen (Umschuldung) noch weitere Kosten eines bereits begonnenen oder abgeschlossenen Vorhabens decken (Nachfinanzierung).

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
  1. Wenden Sie sich an eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse, Versicherung oder einen Finanzvermittler. Der Finanzierungspartner reicht den Antrag bei der KfW ein. Entscheidend ist, dass er vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags bei der KfW eingeht – nicht nur beim Finanzierungspartner. Warten Sie die Zusage ab, um den Kauf nicht auf eigenes Risiko zu beginnen.
  2. Wenn Sie früher unterschreiben, muss der Kaufvertrag bereits eine aufschiebende Bedingung zur Förderzusage enthalten: Der Kauf wird erst wirksam, wenn diese Bedingung erfüllt ist. Eine nachträgliche Ergänzung ist nicht zulässig. Leisten Sie vor Antragstellung weder Anzahlungen noch die Kaufpreiszahlung.
  3. Reichen Sie die maßgeblichen Einkommensteuerbescheide, Geburtsurkunden und den Energieausweis der Immobilie mit Klasse F, G oder H ein. Für einen Antrag 2026 benötigen Sie die Steuerbescheide von 2024 und 2023.
  4. Schließen Sie die Sanierung ab und reichen Sie die Nachweise innerhalb von 54 Monaten nach Zusage beim Finanzierungspartner ein. Dazu gehören die unterschriebene Bestätigung nach Durchführung, der Kaufvertrag, der Eigentumsnachweis aus dem Grundbuch und der Meldenachweis zur Selbstnutzung. Beim Effizienzhaus erstellt die Energieeffizienz-Expertin oder der Experte die Bestätigung. Bei Einzelmaßnahmen sind Fachunternehmererklärungen nach §35c EStG vorgesehen; die Einhaltung der energetischen Anforderungen kann alternativ eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Experte bestätigen.

Die KfW entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel; ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Offizielle Quellen